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Alles zum Thema Snus

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Beitragvon Tabakfreak am 01.09.2006, 11:53

Und in dem Alter werden auch die Zigaretten einbehalten! :P
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Beitragvon haselnutt am 01.09.2006, 13:28

Genau!

Ganz einfach: Snus = Tabak und

Tabak = legal ab 16 Jahre

und wenn man als Kind Snus dabei hat oder "besitzt" wird es dem Kind in der realen Welt nunmal abgenommen, auch wenn er behauptet, er trage es spazieren.
Das ist genau wie mit Longpapers: Hat jemand diese dabei, ist dies nicht strafbar unbedingt, aber man könnte eine Anzeige wegen Verstoß gegen das BtmG schreiben, da diese Longpapers nur zu einem dienen und den Konsum von Hasch quasi implizieren... Zwar würde das Verfahren eingestellt und es macht kein Polizeibeamter den ich kenne, aber die Führerscheinstelle bekommt Kenntnis und und und, so das paßt zwar nicht zum Snus aber so als Beispiel halt mal...
Zuletzt geändert von haselnutt am 02.09.2006, 23:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon nouseforaname am 01.09.2006, 15:56

als erwachsener kanns mir ja eigentlich egal sein. aber:

§10 JuSchG Abs1 besagt:
"In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden."

also: kaufen und rauchen ist nicht. besitzen aber schon. demnach dürfen einem unter 16jährigen die kippen nicht abgenommen werden, wenn er nicht raucht oder sie gerade eben gekauft hat.
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Beitragvon Alter Schwede am 01.09.2006, 16:04

jetzt werden aber die haare gespalten :lol:
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Beitragvon snus tut gut am 01.09.2006, 21:28

Aber des liegt doch an den Erziehungsberechtigten ob sie es ihren kindern erlauben oder nicht,so hab ich mir des immer gedacht!?
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Beitragvon nouseforaname am 01.09.2006, 21:32

glaubst du, ich hab mir das oben zitierte jugendschutzgesetz ausgedacht? :roll:
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Beitragvon MCC am 01.09.2006, 23:53

@ Snus tut gut

Die Rechtsordnung ist eine normative Ordnung. D.h. es wird ein Zustand beschrieben, der anzustreben ist, bzw. es werden Zustände bestraft die diesem Ideal nicht entsprechen.
Die Erziehungsberechtigten (z.B. Eltern) haben ihre Verantwortung wahr zu nehmen. Es ist jedoch nicht in jedem Fall sichergestellt, dass Eltern diese Verantwortung so wahrnehmen, wie es sein sollte. Deshalb muss die Rechtsordnung inkl. den daraus resultierenden Massnahmen sicherstellen, dass gewisse Richtlinien und Grenzen eingehalten werden.

Dass gewisse Wirkstoffe, die auch in Tabakprodukten enthalten sind, v.a. für Kinder im Wachstum sehr schädlich sein können, ist eine Tatsache. Im grösseren Zusammenhang sind Kinder immer noch die Garantie für das Fortbestehen der Menschheit (ich weiss, es ist weit ausgeholt, ist aber nun mal so!). Somit ist dieses Gut, namentlich die Kinder, zu schützen. Subsidiär zur natürlichen Verantwortung der Eltern muss eben die Rechtsordnung und deren Mittel zur Durchsetzung des Rechts einschreiten, falls ein Anlass gegeben ist.
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Beitragvon snus tut gut am 02.09.2006, 00:24

Danke !!Ich hab mir das immer alles sehr falsch vorgestellt...tut mur leid wenn ich euch damit gestört habe :oops:


PS:Jetzt weiß ich dass i nie Jura studiern werde,ist mir einfach alles viel zu kompliziert
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Beitragvon Tabakfreak am 02.09.2006, 00:25

MCC hat geschrieben:@ Snus tut gut

Die Rechtsordnung ist eine normative Ordnung. D.h. es wird ein Zustand beschrieben, der anzustreben ist, bzw. es werden Zustände bestraft die diesem Ideal nicht entsprechen.
Die Erziehungsberechtigten (z.B. Eltern) haben ihre Verantwortung wahr zu nehmen. Es ist jedoch nicht in jedem Fall sichergestellt, dass Eltern diese Verantwortung so wahrnehmen, wie es sein sollte. Deshalb muss die Rechtsordnung inkl. den daraus resultierenden Massnahmen sicherstellen, dass gewisse Richtlinien und Grenzen eingehalten werden.

Dass gewisse Wirkstoffe, die auch in Tabakprodukten enthalten sind, v.a. für Kinder im Wachstum sehr schädlich sein können, ist eine Tatsache. Im grösseren Zusammenhang sind Kinder immer noch die Garantie für das Fortbestehen der Menschheit (ich weiss, es ist weit ausgeholt, ist aber nun mal so!). Somit ist dieses Gut, namentlich die Kinder, zu schützen. Subsidiär zur natürlichen Verantwortung der Eltern muss eben die Rechtsordnung und deren Mittel zur Durchsetzung des Rechts einschreiten, falls ein Anlass gegeben ist.


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Beitragvon DioSAnto am 02.09.2006, 00:43

snus tut gut hat geschrieben:Danke !!Ich hab mir das immer alles sehr falsch vorgestellt...tut mur leid wenn ich euch damit gestört habe :oops:


PS:Jetzt weiß ich dass i nie Jura studiern werde,ist mir einfach alles viel zu kompliziert


"weiß" lieber dass du nicht in der öffentlichkeit snust sonst würden sich deine eltern rein rechtlich (wobei es kein schwein interessiert) auch strafbar machen!
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Beitragvon nouseforaname am 02.09.2006, 08:42

so ein quatsch.
das "eltern haften für ihre kinder" ist rechtlich nur in ausnahmefällen (!) haltbar. warum sollte sich ein 40jähriger vater strafbar machen, wenn sein 15jähriger sohn in der öffentlichkeit raucht/snust?

ein 15jähriger ist alt genug, alleine, d.h. ohne aufsicht der eltern, zu "normalen" zeiten aus dem haus zu gehen. und wenn er um die ecke ist und sich ne kippe anzündet/ein snus nimmt, macht sich der vater überhaupt nicht strafbar. wieso auch? wegen der aufsichtspflicht?
ein vater muss/kann seinen 15jährigen sohn nicht 24h stunden am tag beaufsichtigen.
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Beitragvon MCC am 02.09.2006, 09:31

Absolut richtig. Haftung für Chabis der Kinder ist ein Ausnahmefall. Wenn ein 15 Jähriger in der Öffentlichkeit snust, ist ja auch gar kein Schaden verursacht worden, für den irgendwie gehaftet werden müsste. :wink:

@ Snus tut gut
Entschuldige dich doch nicht immer für deine Ansichten, die teilweise nicht auf Gegenliebe stossen. Entweder verteidigst du deinen Standpunkt oder du sagst "Ah, o.k. so ist das also!". Aber entschuldigen für eine Belästigung oder was auch immer musst du dich sicher nicht, da sich die Forummitglieder kaum belästigt fühlen.
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Beitragvon snus tut gut am 02.09.2006, 15:31

@ MCC

Ich bin ja neu in den Forum,und da ich das Forum wirklich gut finde will ich auch nicht gleich verstoßen werden!Deswegen bin ich halt sehr vorsichtig... :!: :oops:
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Beitragvon Tabakfreak am 03.09.2006, 04:00

@snus tut gut

Wenn man seine Meinung öffentlich macht, muß man auch damit leben können das andere nicht der gleichen Auffassung sind. Das passiert Dir genauso wie allen anderen auch und das wird sich auch niemals ändern. Wichtig ist nur das Du zu dem stehst was Du tust und nicht das tust oder sagst was andere wollen! Wenn Du das machst kannst Du viel besser mit einem negativen Echo umgehen!

Einfach locker bleiben! :D Hier schmeißt Dich schon keiner raus, nur weil jemanden Dein Posting nicht gefällen hat!
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Beitragvon asgardman am 04.09.2006, 19:57

Eben!!!! @ snus-tut-gut.

Willkommen hier im Forum. Hier wird nur verstossen, wer volle, frische Packungen Ettan nachweislich ins Klo kippt und dabei schreit: "Nie wieder Snus, es lebe Marlb..ro!" :D

Scherz beiseite. Hier kann jeder der an der Thematik des rauchlosen Tabakgenusses interessiert ist, seine Gedanken einbringen. Wichtig ist eben, dass der Umgangston den zivilisierten Standards entspricht. Alles andere fällt unter die Kategorie "angeregte Diskussion" und genau das macht das Forum bunt und lebendig.

Und gelacht werden darf/soll hier auch, nur um das nochmal zu betonen.

In diesem Sinne,

Snus (ja Dip auch...) rules,

und es grüßt wie immer mit leichter Verbeugung und geschwungenem Hut

euer Asgi
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