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Beitragvon Tabacus Oralus am 23.09.2006, 11:22

Haselnut hat geschrieben:Das ist genau wie mit Longpapers: Hat jemand diese dabei, ist dies nicht strafbar unbedingt, aber man könnte eine Anzeige wegen Verstoß gegen das BtmG schreiben, da diese Longpapers nur zu einem dienen und den Konsum von Hasch quasi implizieren...

Kann ich mir nur schwerlich vorstellen. Denn hier (bei BTM's) ist es definitiv so das der Konsum straffrei ist, der Besitz aber nicht! Klingt ziemlich schizo, entspricht aber dem BtmG.
Hm, Frage mich gerade, ob es nicht ein Dip oder Snus mit Cannabis-Aroma gibt? Vielleicht von einer Kalifornischen Ököfirma, wer weiß :-D
Dann würden unsere Cops hier aber total durchdrehen Bild
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Beitragvon DioSAnto am 23.09.2006, 11:26

Tabacus Oralus hat geschrieben:
Haselnut hat geschrieben:Das ist genau wie mit Longpapers: Hat jemand diese dabei, ist dies nicht strafbar unbedingt, aber man könnte eine Anzeige wegen Verstoß gegen das BtmG schreiben, da diese Longpapers nur zu einem dienen und den Konsum von Hasch quasi implizieren...

Kann ich mir nur schwerlich vorstellen. Denn hier (bei BTM's) ist es definitiv so das der Konsum straffrei ist, der Besitz aber nicht! Klingt ziemlich schizo, entspricht aber dem BtmG.
Hm, Frage mich gerade, ob es nicht ein Dip oder Snus mit Cannabis-Aroma gibt? Vielleicht von einer Kalifornischen Ököfirma, wer weiß :-D
Dann würden unsere Cops hier aber total durchdrehen Bild


Man kann keine Anzeigen laut BTMG bekommen wenn man Longpapers dabei hat! wieso auch!

BTW: ich kenn viele leute die sind mit longies kippen drehen! ohne dope
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Beitragvon deep7 am 23.09.2006, 13:21

bekommt man eigentlich eine anzeige, wenn man in der öffentlichkeit mit einer bong in der hand rumläuft? ist ja auch nur ein glasgegenstand, der zwar etwas impliziert, aber ja auch als deko dienen könnte. somit liegt doch dann kein konkreter verdacht vor, oder?
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Beitragvon DioSAnto am 23.09.2006, 17:24

normal kannst du keine bekommen ... ausser wenn sich jemand beschwert wegen ..... verdammt wie heißts ... -_- offentlicher ärgererregung oder so ^^
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Beitragvon uwe am 23.09.2006, 17:37

Nein bekommst du nicht.
Aber was hat das ...na ja egal.
Michael mag dieses Thema nicht. Nur mal so nebenbei!
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Beitragvon Nordland am 23.09.2006, 19:55

Erregung öffentlichen Ärgernisses heißts. Aber ich würde mich Uwe anschließen, das Thema gehört hier nicht her ;)

Gruß, Nordland
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Beitragvon DioSAnto am 24.09.2006, 00:23

Nordland hat geschrieben:Erregung öffentlichen Ärgernisses heißts.

Gruß, Nordland


genau diesen ausdruck suchte ich ;)
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Beitragvon nouseforaname am 26.09.2006, 16:09

auch wenn sich jemand beschwert, kriegst du keine anzeige. die dinger dürfen ja auch in schaufenstern ausgestellt werden. :roll:

und jetzt schlage ich vor, dass jeder sein juristisches halbwissen für sich behält. ich glaube, soviel schrott habe ich in noch keinem anderen thread gelesen.
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Beitragvon uwe am 27.09.2006, 09:29

Hier mach mal langsam. nouse for dings da.
Kein Grund beleidigend zu anderen usern zu sein.
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Beitragvon DioSAnto am 27.09.2006, 13:09

nouseforaname hat geschrieben:auch wenn sich jemand beschwert, kriegst du keine anzeige. die dinger dürfen ja auch in schaufenstern ausgestellt werden. :roll:

und jetzt schlage ich vor, dass jeder sein juristisches halbwissen für sich behält. ich glaube, soviel schrott habe ich in noch keinem anderen thread gelesen.


n bekannter hat genau deswegen mal eine anzeigen bekommen ... ok, es war keine bong aber ne gummipuppe , dann hat sich jmnd. beschwert und schwupp anzeige! wurde aber fallengelassen!
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Beitragvon deep7 am 27.09.2006, 14:52

DioSAnto hat geschrieben:n bekannter hat genau deswegen mal eine anzeigen bekommen ... ok, es war keine bong aber ne gummipuppe , dann hat sich jmnd. beschwert und schwupp anzeige! wurde aber fallengelassen!
:shock:
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Beitragvon nouseforaname am 27.09.2006, 16:49

uwe hat geschrieben:Hier mach mal langsam. nouse for dings da.
Kein Grund beleidigend zu anderen usern zu sein.


moment mal uwe dings da. ich habe überhaupt niemand beleidigt. aber wenn du dir auf den vorigen seiten mal durchgelesen hast, was angeblich alles strafbar und die dazugehörige rechtslage sei, stehen einem schon die haare zu berge, wenn man die wirkliche rechtslage kennt 8)
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Beitragvon uwe am 27.09.2006, 17:20

Ok...erwischt...ich hab mir ehrlich gesagt die vorherigen Seiten nicht durchgelesen. Sorry!
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Beitragvon Tabacus Oralus am 27.09.2006, 17:30

NuUseForAName hat geschrieben:...wenn du dir auf den vorigen seiten mal durchgelesen hast, was angeblich alles strafbar und die dazugehörige rechtslage sei, stehen einem schon die haare zu berge, wenn man die wirkliche rechtslage kennt

Dann lass uns doch einfach an deinem Wissen betreffend der Rechtslage teilhaben ;-) ?
NoUseForAName hat geschrieben:auch wenn sich jemand beschwert, kriegst du keine anzeige. die dinger dürfen ja auch in schaufenstern ausgestellt werden. Mit den Augen rollen

Das ist 'n bissel wenig wie ich finde selbst wenn es OffTopic ist.
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Beitragvon Wulfgäng am 28.09.2006, 13:17

ich glaube das kommt auch immer darauf an wie man aussieht.
Wenn jz jemand mitn Anzug und ner bong durch die Straßen geht, wird sicher niemand was sagen, aber bei an Vollöko mit Rastas, Che Schwuchtel T-SHirt und zerissenen Hosen schauts sicher anders aus.
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