Haselnut hat geschrieben:Das ist genau wie mit Longpapers: Hat jemand diese dabei, ist dies nicht strafbar unbedingt, aber man könnte eine Anzeige wegen Verstoß gegen das BtmG schreiben, da diese Longpapers nur zu einem dienen und den Konsum von Hasch quasi implizieren...
Kann ich mir nur schwerlich vorstellen. Denn hier (bei BTM's) ist es definitiv so das der Konsum straffrei ist, der Besitz aber nicht! Klingt ziemlich schizo, entspricht aber dem BtmG.
Hm, Frage mich gerade, ob es nicht ein Dip oder Snus mit Cannabis-Aroma gibt? Vielleicht von einer Kalifornischen Ököfirma, wer weiß
Dann würden unsere Cops hier aber total durchdrehen