Ich hatte mich bei Skol.de darüber informiert und habe folgende Antworten bekommen:
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Hallo,
wir sind stets bemüht die Grenzwerte für Eigenbedarf einzuhalten, so
dass keine Zollgebühren auf Sie zukommen dürften. Nichtsdestotrotz
tätigt der Zoll gelegentlich Stichproben, um unsere Arbeit zu
überwachen. In diesem Fall erhebt der Zoll sowohl den Einfuhrzoll als
auch die Mehrwertsteuer von 16%. Damit Sie als Kunde nicht
benachteiligt werden, tragen Sie selbstverständlich nur dann die
Kosten, wenn Sie die Produkte sofort abholen möchten. Wir bieten Ihnen
allerdings an die Ware abzulehnen und ein zweites Mal verschicken zu
lassen, so dass Sie nicht benachteiligt werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Gruß,
Anna
Hallo,
ich wollte nur noch erwaehnt haben, dass der Zoll natuerlich ohnehin
nur bei der Bestellung von US Tabak eine Rolle spielt. Bestellen Sie
Schweden Snus, welcher ja aus Schweden verschickt wird, dann spielt
auch der Zoll nicht rein.
Danke & Gruss
Tom
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Der Zoll kontrolliert nur Waren die aus "Nicht-EU-Ländern" kommt.
Darunter fallen natürlich auch die USA oder die Schweiz. Wer also Waren direkt aus diesen Ländern importieren will, muß damit rechnen das Sie vom Zoll geöffnet und kontrolliert werden. Wer digitale Medien importiert, sollte auch wissen das der Zoll in diese Medien Einsicht nimmt um gewaltverherrlichende, kinderpornografische oder andere verbotene Medien einzubehalten (Dies hat dann auch ein gerichtliches Nachspiel für den Importeur).
Das Bestellen von Dolly Buster Filmen aus den USA, kann also ziemlich peinlich werden.
Außerdem muß man diese Waren auch am nächsten zuständigen Zollamt abholen und man sollte dann auch immer den Kaufnachweiß dabei haben. Hat man keinen Kaufbeleg, so wird der Wert der Ware geschätzt und man kommt nur in den seltensten Fällen billiger davon. Es kommt auch häufig bei höherwertigen Produkten vor das der Absender diese Ware als Geschenk auszeichnet (Bis zu
45€ zollfrei) und wenn man dann keinen Kaufbeleg vorweisen kann wo der reale Wert des Produkts nachgewiesen wird, muß der Importeur auch mit einer Anzeige wegen versuchter Zollunterschlagung rechnen und dies kann sehr üble juristische Folgen haben.
Vielleicht hilft Dir / euch das ja weiter.
Gruß Tabakfreak