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Andy #13 hat geschrieben:Servus!
Da sich kettensnuser hier als sehr rechtsinformiert hervorgetan hat, würde mich schon interessieren, ob Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes für Snuser nicht gilt?
nouseforaname hat geschrieben:Andy #13 hat geschrieben:Servus!
Da sich kettensnuser hier als sehr rechtsinformiert hervorgetan hat, würde mich schon interessieren, ob Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes für Snuser nicht gilt?
auch wenn du dich selbst als nicht "rechtsinformiert" ausgibst, würde ich an deiner stelle doch abstand davon nehmen, mein unwissen so zu offenbaren. selten so einen schrott gelesen.
Snus gehört grundsätzlich in den Kühlschrank. Egal ob portioniert oder nicht. Ausnahmen gibt es aber auch hier. Z.B. Rocker muss nicht zwingend gekühlt werden, da er speziell versiegelt wurde.Nur eines noch, und ich hoffe dass diese Frage nicht wieder "Grundschulniveau" hat: Losen Snus soll man ja im Kühlschrank aufbewahren und der Portionssnus sei ja, was die Lagerung angeht, unempfindlicher. Allerdings steht auf diesem auch drauf, ihn höchstens bei 8Grad zu lagern. Sicherlich ist das hier schonmal durchgekaut worden, und in den ganzen Shops steht auch, man könne den Portionssnus im Zimmer lagern; an was halte ich mich jetzt am Besten?
Zumal wenn es möglicherweise sperrige Snusrollen verpackt in einer gepolsterten Versandtasche sind. Wenn die irgendwo eingeklemmt werden, dann kann da schonmal was schief gehen und aufreissen. Optimal wären meines Erachtens Kartons auch wenn ich selber nie Probleme mit beschädigten Sendungen hatte.NoUse... hat geschrieben:und btw: vielleicht ist die wahrscheinlichkeit, dass ein paket auf der strecke von schweden nach deutschland beschädigt wird, größer, als bei einem paket, das innerhalb deutschlands versendet wird (laufstrecke, laufzeit, luftfracht blabla).
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