Da ich in letzter Zeit mal Bekannte in Schweden besucht hab, wollt ich gleich wissen wie viel, dass ich im Flugzeug mitnehmen darf.
Deshalb hab ich eine E-Mail an den Zoll geschrieben:
Sehr geehrter Herr *********,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
die nachfolgende Auskunft erteilt das IWM ZOLL Dresden (Informations-
und Wissensmanagement der Zollverwaltung) im Auftrag des
Zoll-Infocenters in Offenbach.
Aufgrund der europäischen Tabakrecht-Richtlinie 2001/37/EG ist das
gewerbliche In-Umlauf-Bringen von Snus in der gesamten Europäischen
Union (mit Ausnahme von Schweden) verboten. Für Deutschland ist das
Verbot in § 5a der Tabakverordnung zum Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständegesetz umgesetzt.
Durch die Richtlinie der EU gibt es eine abschließende Aufzählung der
Tabakwaren, die Sie ohne Einfuhrabgaben nach Deutschland mitbringen
können :
Reisende können aus jedem Mitgliedstaat der EG Waren abgabenfrei und
ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Voraussetzung ist
jedoch, dass diese Waren nicht aus einem der zoll- oder
steuerrechtlichen Sondergebiete mitgebracht werden,
weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind,
keinen Verboten und Beschränkungen der Ein- oder Durchfuhr unterliegen!
Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, so
dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Zur
Abgrenzung des gewerblichen Warenverkehrs vom privaten Reiseverkehr
gelten in diesen Fällen im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr folgende
Richtmengen:
Tabakwaren*: Zigaretten 800 Stück
Zigarillos 400 Stück
Zigarren 200 Stück
Rauchtabak 1 kg
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt
werden.
Rückfragen zu dieser Auskunft senden Sie bitte an
auskunft.dd@ofdcdd.bfinv.de.
Neue Anfragen richten Sie bitte weiterhin an das Zoll-Infocenter in
Offenbach.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
*********
--> Ich ziehe daraus: Wenn man nicht 20 Stangen mitnimmt, darf man es ohne zu verzollen über die Grenze mitnehmen, da es unter das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz fällt.
Denk mal somit trifft das auch für den Postverkehr zu.