Hallo zusammen,
darf ich mit einer kleinen Info kurz einmal hier mit einem weit verbreitetem Irrtum aufräumen?
Der Einfachheit halber zitiere ich hier einmal das Institut Frisenius:
[...] Auch nach über 20 Jahren hält noch jede zweite haushaltsführende Person das MHD fälschlicherweise für ein "Verfallsdatum". INSTITUT FRESENIUS, Taunusstein, analysiert regelmäßig die Qualität von Lebensmitteln von der Herstellung bis zum Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) und darüber hinaus und kann deshalb zur Klärung beitragen.
"Mindestens haltbar bis ...", "Mindestens haltbar bis Ende ...", "Bei 4 °C mindestens haltbar bis ...". Eine dieser Varianten in Verbindung mit Tages-, Monats- und/oder Jahresangabe in verschiedenen Kombinationen findet man auf fast allen verpackten Lebensmitteln. Geprägt auf dem Packungsboden, gestempelt auf dem Deckel oder Deckelrand, eingekerbt auf Flaschen- oder Dosenetiketten, gedruckt auf Etiketten und Beutelclips usw.
"Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels ist das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält", heißt es dazu in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung.
Damit ist klar: Das auf die Lebensmittelverpackungen gedruckte Datum
ist kein Verfallsdatum, nach dem das Produkt als verdorben anzusehen und zu beseitigen ist. Lediglich die Gewähr des Herstellers für spezifische Eigenschaften läuft mit Erreichen des MHDs ab: zum Beispiel Vitamin- und Mineralstoffgehalte, Geruch, Geschmack, Aussehen, Konsistenz, Nähr- und Gebrauchswert. Aber ein Lebensmittel kann auch schon vor Erreichen des MHDs verderben, wenn es auf seinem Weg vom Hersteller zum Verbraucher nicht lückenlos unter sachgerechten Bedingungen gelagert wurde. Aufmerksamkeit beim Öffnen und Verbrauch von verpackten Lebensmitteln ist also auch schon vor dem MHD angebracht. Die Hersteller sind in solchen Fällen normalerweise nicht verantwortlich zu machen, da sie keinen Einfluss auf die Lagerbedingungen im Handel und Haushalt haben. Vorzeitig Verdorbenes wird jedoch in der Regel vom Handel ersetzt.
Ist die angegebene Mindesthaltbarkeit nur bei Einhaltung bestimmter Lagertemperaturen oder sonstiger Bedingungen gewährleistet, muss ein entsprechender Hinweis erfolgen, etwa: "Bei Temperaturen unter 7 °C mindestens haltbar bis ...". Mikrobiologisch sehr leicht verderbliche und bei Verderb gesundheitsgefährdende Lebensmittel - Hackfleisch, Geschnetzeltes, Bratwurst, Fisch - werden statt des MHDs mit dem Verbrauchshinweis "Zu verbrauchen bis ..." gekennzeichnet. Solche Lebensmittel dürfen nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr verkauft und sollten spätestens am angegebenen Datum verbraucht werden. Anders Produkte mit MHD: Hier ist der Verkauf über das MHD hinaus bei einwandfreier Ware erlaubt. Ein solches Angebot zu reduzierten Preisen, das auch stets besonders gekennzeichnet wird, liegt in der Verantwortung des Handels. In der Praxis sind solche Verkäufe aber eher selten, da die Lebensmittel schon lange vor dem MHD verkauft sind oder rechtzeitig von den Herstellern aus den Regalen genommen werden.
Besonderheiten gibt es bei der MHD-Kennzeichnung von besonders lange haltbaren Produkten, wie zum Beispiel Bier oder Konserven. Bei Lebensmitteln, deren Mindesthaltbarkeit mehr als drei Monate beträgt, kann der Tag entfallen, und bei Produkten mit einer Mindesthaltbarkeit von 18 Monaten und mehr der Tag und der Monat. Laut Gesetz ist die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums überhaupt nicht erforderlich bei unbearbeitetem, frischem Obst und Gemüse, Getränken mit über zehn Prozent Alkoholgehalt, Speiseeis in Portionspackungen, frischen Backwaren, Speisesalz mit Ausnahme von jodiertem Salz, Zucker in fester Form, bestimmten Zuckerwaren, Kaugummi und ähnlichen Produkten, wein- und schaumweinähnlichen Getränken sowie daraus hergestellten alkoholhaltigen Getränken.
Wie Institut Fresenius bei seinen Analysen festgestellt hat, kann es bei empfindlichen Lebensmitteln auch unter sachgerechten Lagerungsbedingungen schon gegen Ende der Mindesthaltbarkeitsfrist zu leichten Qualitätsveränderungen kommen. Meist handelt es sich dabei um Geschmacks- oder Farbveränderungen, aber auch Vitamin- und andere Nährstoffverluste. Die betreffenden Lebensmittel sind weder ungenießbar noch müssen sie verdorben sein, aber ihr Genusswert kann ebenso vermindert sein wie der Gehalt an wertvollen Nährstoffen.
(Quelle: http://www.institut-fresenius.de/verbra ... 0373.shtml)
Grundsätzlich gilt auch:
Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen weiter verkauft werden, sofern der Verkäufer sich davon überzeugt hat, dass die Ware einwandfrei ist. Entsprechend leitet sich daraus ab, dass kein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht, wenn dieser ohne Absicht ein Produkt mit abgelaufenem MHD erwirbt, sofern das Produkt noch als einwandfrei betrachtet werden kann. Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen auch grundsätzlich noch verarbeitet werden, wobei sich der Verarbeiter möglicherweise einem höheren Risiko aussetzt, im Schadensfall belangt werden zu können.
Im Gegensatz zu Produkten mit "MHD" dürfen Produkte mit "Verfallsdatum" nicht mehr nach Ablauf desselben verkauft werden. Von einem Verzehr wird ebenso abgeraten, da insbesondere in Lebensmitteln erhöhte gesundheitliche Risiken bestehen.
Für Tabakwaren gilt i.d.R.: diese sind im Prinzip > bei sachgerechter Lagerung < (fast) nahezu unbegrenzt haltbar. Was nach einiger Zeit eintreten kann sind Feuchteverlust, Geschmacks- und Farbveränderungen, die vor allem dazu führen, dass es eine Abweichung von der ursprünglich vom Hersteller angestrebten Qualität gibt. Daher das MHD.
Dies gilt für Snus ebenso wie z.B. für Zigarren oder Pfeifentabak.
Für die beiden letztgenannten gibt es sogar einen internationalen Sammler- und Liebhabermarkt für so genannte geagete, also gealterte bzw. gereifte Tabake oder Zigarren. Einige Zigarren, so sagt man, erreichen erst nach 5-10 Jahren Ihre volle Reife, für einen versiegelten 30 Jahre alten Pfeifentabak werden bis zu 160,- EUR je 50g gezahlt.
Von daher mögen sich diese zwar von den Hersteller-Maßstäben her verändert haben, aber eben im positiven Sinne - wie bei einem guten Wein z.B.
Hingegen produziert Ihr mit einem Einfrieren von Snus ja ebenfalls eine Veränderung der Bestandteile und auch des Geschmacks oder der Farbe.
Nährstoffe sterben ab, verändern sich, die Zellstruktur wird verändert....um nur einiges zu nennen.
Von daher nehmt es m.E. mit dem MHD nicht so genau und "panisch". Auch Snus ist danach i.d.R. weiterhin verwendbar und wird so schnell nicht "schlecht".
Wenn ihr ihn länger und auf Vorrat lagern müsst, dann schweißt die Stangen am besten in Vakuum-Folie ein (das schützt vor dem Austrocknen), und Lagert ihn einfach kühl - ohne Einfrieren.
Gruß,
Stefan