Haltbarkeit nur 1 Monat bei buysnus.com :(

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Haltbarkeit nur 1 Monat bei buysnus.com :(

Beitragvon mofiz am 28.06.2007, 10:13

Hallo Ihr,

ich habe bei buysnus.com einige Stangen Snus bestellt. Lieferung kam nach 4 Tagen an. Soweit alles prima.
Leider läuft das Haltbarkeitsdatum von 2 Stangen (Lucky Strike white Portion) schon am 01.08.07 ab!
Da ich jetzt nicht der Extrem-Snuser bin, ärgert mich das schon ein wenig.

Ich habe jetzt mal eine Mail an buysnus.com geschrieben.

Hat jemand bereits ähnliches erlebt?

Irgendwelche Tips?

Das ist schon einiges an Geld, daß man da investiert. Schon allein das Shipping kostet ja nen Haufen!

Danke Euch


Mofiz
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Beitragvon Nordland am 28.06.2007, 11:54

Das Problem kannst du ganz einfach umgehen, indem du außer der Dose, die du momentan offen hast, alles einfrierst. Dann verliert das MHD praktisch seine Gültigkeit. Ist dennoch nicht wirklich normal, dass nur ein Monat MHD drauf ist. Aber wie gesagt, es ist kein Beinbruch dank Gefriertruhe.

Gruß, Nordland
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Beitragvon Humppa am 28.06.2007, 16:37

Servus,

Nordland hat dahingehend vollkommen recht. Was ich evtl., aus eigener Erfahrung noch anmerken sollte ist, dass der Snus nach etwa einem Jahr in der Gefriertruhe ein gaaanz leichtes Geschmacksdefizit erlebt. Ich kauf auch immer gleich drei oder vier Stangen und die werden dann gleich eingefroren. (ist zwar jetzt OffTopic, sorry)

Grüße
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Re: Haltbarkeit nur 1 Monat bei buysnus.com :(

Beitragvon kettensnuser am 28.06.2007, 20:53

mofiz hat geschrieben:Leider läuft das Haltbarkeitsdatum von 2 Stangen (Lucky Strike white Portion) schon am 01.08.07 ab!
Da ich jetzt nicht der Extrem-Snuser bin, ärgert mich das schon ein wenig.
Ich habe jetzt mal eine Mail an buysnus.com geschrieben.
Hat jemand bereits ähnliches erlebt?


Damit mußt Du schon rechnen. Die Rest-Haltbarkeit der Dosen schwankte bei mir bisher zwischen 3 Wochen und fast 4 Monaten. Ich glaube auch gar nicht unbedingt, daß Buysnus was dafür kann. Stattdessen bekommen die das wahrscheinlich von Lucky Strike schon so angeliefert. In einem englischen Forum ist vor kurzem jemandem dasselbe bei Northerner passiert.

Ärgerlich ist das natürlich allemal, aber 1 Monat Resthaltbarkeit liegt IMHO noch im grünen Bereich.

=> Eisschrank!

Würde mich aber interessieren, was Buysnus antwortet.

Grüße
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Beitragvon -stevo- am 28.06.2007, 21:58

Ich hatte sowas noch nie bei buysnus... meine sind durchschnittlich 3 Monate haltbar (je nachdem ob's portions sind -irgentwie länger haltbar- oder lös)... z.B. hab ich noch ne dose skruf hier liegen, die ich vor einigen Monaten bestellt habe; drauf steht bis 20.08. haltbar...
Aber angesichts der Eistruhe -oder was auch immer-, ist das ja nicht so schlimm :wink:
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Beitragvon mofiz am 29.06.2007, 03:09

OK.

Danke für die Infos derweil!

Ich halt euch auf dem Laufenden!


Mo
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Beitragvon Tabacus Oralus am 29.06.2007, 11:54

Ich bin der Meinung, Buysnus sollte mal wieder eine Rabattaktion wie im Frühjahr starten 10-20 Prozent auf alles war schon geil. Und dann noch die Bonuspunkte.... 8)
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Beitragvon mofiz am 29.06.2007, 12:37

Das ist also die Antwort von buysnus.com!

Nicht wirklich zufriedenstellend!

"Dear M,

We have had a problem with the dates of the Lucky Strike snus. We get
deliveries several times each week but the producer ship this "old" snus to
us and everyone else and there is nothing we can do. Personally we think
that they have a too large stock of the snus and that it doesn't sell very
well in Sweden.

To get a better best before date on your next order please purchase any
other snus (except Diplomat that we also have a problem with).

We are sorry for the inconvenience.

Kind regards,
Tomas Andersson"





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Beitragvon Tabacus Oralus am 29.06.2007, 12:52

Wieso nicht zufriedenstellend? Was hast du denn erwartet? Da können die doch nix dran machen und 1 Monat ist doch nicht wirklich soo schlimm.
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Beitragvon -stevo- am 29.06.2007, 12:53

is aber einleuchtend... nett das sie wenigsten darauf (wahrheitsgetreu denk ich mal) geantwortet haben..
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Beitragvon sallemuc am 29.06.2007, 12:53

auf jeden fall ist ein monat mehr als genug :roll:
gruß, salle
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Beitragvon Humppa am 29.06.2007, 14:06

Servus,

ich denke auch, dass diese Antwort eigentlich ziemlich zufriedenstellend ist. Immerhin, so scheints jedenfalls, ist jetzt eine logische Erklärung abgegeben worden.

Grüße
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Beitragvon srajek am 29.06.2007, 23:33

Hallo zusammen,

darf ich mit einer kleinen Info kurz einmal hier mit einem weit verbreitetem Irrtum aufräumen? ;-)

Der Einfachheit halber zitiere ich hier einmal das Institut Frisenius:

[...] Auch nach über 20 Jahren hält noch jede zweite haushaltsführende Person das MHD fälschlicherweise für ein "Verfallsdatum". INSTITUT FRESENIUS, Taunusstein, analysiert regelmäßig die Qualität von Lebensmitteln von der Herstellung bis zum Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) und darüber hinaus und kann deshalb zur Klärung beitragen.

"Mindestens haltbar bis ...", "Mindestens haltbar bis Ende ...", "Bei 4 °C mindestens haltbar bis ...". Eine dieser Varianten in Verbindung mit Tages-, Monats- und/oder Jahresangabe in verschiedenen Kombinationen findet man auf fast allen verpackten Lebensmitteln. Geprägt auf dem Packungsboden, gestempelt auf dem Deckel oder Deckelrand, eingekerbt auf Flaschen- oder Dosenetiketten, gedruckt auf Etiketten und Beutelclips usw. "Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels ist das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält", heißt es dazu in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung.
Damit ist klar: Das auf die Lebensmittelverpackungen gedruckte Datum ist kein Verfallsdatum, nach dem das Produkt als verdorben anzusehen und zu beseitigen ist. Lediglich die Gewähr des Herstellers für spezifische Eigenschaften läuft mit Erreichen des MHDs ab: zum Beispiel Vitamin- und Mineralstoffgehalte, Geruch, Geschmack, Aussehen, Konsistenz, Nähr- und Gebrauchswert. Aber ein Lebensmittel kann auch schon vor Erreichen des MHDs verderben, wenn es auf seinem Weg vom Hersteller zum Verbraucher nicht lückenlos unter sachgerechten Bedingungen gelagert wurde. Aufmerksamkeit beim Öffnen und Verbrauch von verpackten Lebensmitteln ist also auch schon vor dem MHD angebracht. Die Hersteller sind in solchen Fällen normalerweise nicht verantwortlich zu machen, da sie keinen Einfluss auf die Lagerbedingungen im Handel und Haushalt haben. Vorzeitig Verdorbenes wird jedoch in der Regel vom Handel ersetzt.

Ist die angegebene Mindesthaltbarkeit nur bei Einhaltung bestimmter Lagertemperaturen oder sonstiger Bedingungen gewährleistet, muss ein entsprechender Hinweis erfolgen, etwa: "Bei Temperaturen unter 7 °C mindestens haltbar bis ...". Mikrobiologisch sehr leicht verderbliche und bei Verderb gesundheitsgefährdende Lebensmittel - Hackfleisch, Geschnetzeltes, Bratwurst, Fisch - werden statt des MHDs mit dem Verbrauchshinweis "Zu verbrauchen bis ..." gekennzeichnet. Solche Lebensmittel dürfen nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr verkauft und sollten spätestens am angegebenen Datum verbraucht werden. Anders Produkte mit MHD: Hier ist der Verkauf über das MHD hinaus bei einwandfreier Ware erlaubt. Ein solches Angebot zu reduzierten Preisen, das auch stets besonders gekennzeichnet wird, liegt in der Verantwortung des Handels. In der Praxis sind solche Verkäufe aber eher selten, da die Lebensmittel schon lange vor dem MHD verkauft sind oder rechtzeitig von den Herstellern aus den Regalen genommen werden.

Besonderheiten gibt es bei der MHD-Kennzeichnung von besonders lange haltbaren Produkten, wie zum Beispiel Bier oder Konserven. Bei Lebensmitteln, deren Mindesthaltbarkeit mehr als drei Monate beträgt, kann der Tag entfallen, und bei Produkten mit einer Mindesthaltbarkeit von 18 Monaten und mehr der Tag und der Monat. Laut Gesetz ist die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums überhaupt nicht erforderlich bei unbearbeitetem, frischem Obst und Gemüse, Getränken mit über zehn Prozent Alkoholgehalt, Speiseeis in Portionspackungen, frischen Backwaren, Speisesalz mit Ausnahme von jodiertem Salz, Zucker in fester Form, bestimmten Zuckerwaren, Kaugummi und ähnlichen Produkten, wein- und schaumweinähnlichen Getränken sowie daraus hergestellten alkoholhaltigen Getränken.
Wie Institut Fresenius bei seinen Analysen festgestellt hat, kann es bei empfindlichen Lebensmitteln auch unter sachgerechten Lagerungsbedingungen schon gegen Ende der Mindesthaltbarkeitsfrist zu leichten Qualitätsveränderungen kommen. Meist handelt es sich dabei um Geschmacks- oder Farbveränderungen, aber auch Vitamin- und andere Nährstoffverluste. Die betreffenden Lebensmittel sind weder ungenießbar noch müssen sie verdorben sein, aber ihr Genusswert kann ebenso vermindert sein wie der Gehalt an wertvollen Nährstoffen.

(Quelle: http://www.institut-fresenius.de/verbra ... 0373.shtml)


Grundsätzlich gilt auch:
Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen weiter verkauft werden, sofern der Verkäufer sich davon überzeugt hat, dass die Ware einwandfrei ist. Entsprechend leitet sich daraus ab, dass kein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht, wenn dieser ohne Absicht ein Produkt mit abgelaufenem MHD erwirbt, sofern das Produkt noch als einwandfrei betrachtet werden kann. Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen auch grundsätzlich noch verarbeitet werden, wobei sich der Verarbeiter möglicherweise einem höheren Risiko aussetzt, im Schadensfall belangt werden zu können.

Im Gegensatz zu Produkten mit "MHD" dürfen Produkte mit "Verfallsdatum" nicht mehr nach Ablauf desselben verkauft werden. Von einem Verzehr wird ebenso abgeraten, da insbesondere in Lebensmitteln erhöhte gesundheitliche Risiken bestehen.


Für Tabakwaren gilt i.d.R.: diese sind im Prinzip > bei sachgerechter Lagerung < (fast) nahezu unbegrenzt haltbar. Was nach einiger Zeit eintreten kann sind Feuchteverlust, Geschmacks- und Farbveränderungen, die vor allem dazu führen, dass es eine Abweichung von der ursprünglich vom Hersteller angestrebten Qualität gibt. Daher das MHD.

Dies gilt für Snus ebenso wie z.B. für Zigarren oder Pfeifentabak.
Für die beiden letztgenannten gibt es sogar einen internationalen Sammler- und Liebhabermarkt für so genannte geagete, also gealterte bzw. gereifte Tabake oder Zigarren. Einige Zigarren, so sagt man, erreichen erst nach 5-10 Jahren Ihre volle Reife, für einen versiegelten 30 Jahre alten Pfeifentabak werden bis zu 160,- EUR je 50g gezahlt.

Von daher mögen sich diese zwar von den Hersteller-Maßstäben her verändert haben, aber eben im positiven Sinne - wie bei einem guten Wein z.B.

Hingegen produziert Ihr mit einem Einfrieren von Snus ja ebenfalls eine Veränderung der Bestandteile und auch des Geschmacks oder der Farbe.
Nährstoffe sterben ab, verändern sich, die Zellstruktur wird verändert....um nur einiges zu nennen.

Von daher nehmt es m.E. mit dem MHD nicht so genau und "panisch". Auch Snus ist danach i.d.R. weiterhin verwendbar und wird so schnell nicht "schlecht".
Wenn ihr ihn länger und auf Vorrat lagern müsst, dann schweißt die Stangen am besten in Vakuum-Folie ein (das schützt vor dem Austrocknen), und Lagert ihn einfach kühl - ohne Einfrieren.


Gruß,

Stefan
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Beitragvon Tabacus Oralus am 30.06.2007, 10:27

rajek hat geschrieben:Wenn ihr ihn länger und auf Vorrat lagern müsst, dann schweißt die Stangen am besten in Vakuum-Folie ein (das schützt vor dem Austrocknen), und Lagert ihn einfach kühl - ohne Einfrieren.

Warum ohne einfrieren?
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Beitragvon srajek am 30.06.2007, 12:22

Hallo,

Tabacus Oralus hat geschrieben:Warum ohne einfrieren?


Weil es hier zwei weit verbreitete Irrtümer zum Einfrieren gibt:
a) Prozesse werden nicht gestoppt, sondern höchstens verlangsamt
ergo
b) Es gibt keinen Stillstand, sondern es werden darüber hinaus weitere Prozesse in Gang gesetzt

Die Gefriertrocknung (Lyophilisation) ist normalerweise ein besonders schonendes Verfahren zum Trocknen von thermolabilen und hydrolyseempfindlichen Wirkstoffen.

Das Prinzip der Gefriertrocknung beruht darauf, das selbst gefrorenes Wasser noch einen deutlichen Dampfdruck besitzt und daher durch Sublimation entfernt werden kann.

Ähnliches, und sogar noch beschleunigt, passiert bei einer Aufbewahrung in einem haushaltsüblichen Gefrierschrank. Während die Gefriertrocknung mit einem Schockfroster binnen kürzester Zeit schlagartig einsetzt und hierbei zumindest weitestgehend Nährstoff- und Vitaminschonend ist, geht es im haushaltsüblichen Gefrierschrank zu langsam.

Bei dieser Art der Gefrierung bilden sich eine Vielzahl von Kristallen. Je höher die Ausgangstemperatur desto länger dauert es bis die Lebensmittel durchgefroren sind. Je höher die Temperatur desto spitzer sind die entstehenden Eiskristalle. Diese zerstören die Zellwände des Gefrierguts. Flüssigkeit tritt aus und es entsteht ein Qualitätsverlust.

Bei fortschreitender Trocknung verändert sich durch den entstehenden Feuchteverlust das Absorptionsverhalten gegenüber IR-Strahlung (z.B. (Sonnen-)licht); sie kann sich stärker erwärmen. Darüber hinaus verringert sich bei vielen Substanzen mit dem sinkenden Feuchtegehalt zusätzlich auch das Wärmeleitvermögen. Beides kann bei einer falschen Temperatureinstellung unter Umständen eine lokale oder vollständige Zersetzung bewirken. Auch die Farbe und die Oberflächenbeschaffenheit haben einen Einfluss auf die Erwärmung. Helle Farben oder glatte Oberflächen reflektieren meist stärker als dunkle Farben oder strukturierte Oberflächen. Es verändert sich also nicht nur die chemische Zusammensetzung sondern auch ihr Erscheinungsbild.

In Kurzform heißt dies Zusammengefasst:
Beim Einfrieren werden die Zellwände zerstört und verlieren die Feuchte (wie bei einem mit Wasser gefüllten Ballon in den man mit einer Nadel sticht).
Auch gefrorenes Wasser verdampft, womit die Feuchte dann an der Dosenwand kondensiert, aber nicht mehr im Tabak ist.
Beim Auftauen beschleunigt sich dieser Vorgang und der Tabak trocknet noch schneller aus, da er die Feuchte mit kaputten Zellen gar nicht mehr halten kann.
Hinzu kommt, dass die Feuchte und die Zellen natürlich auch Geschmacksträger sind, deren Tragfähigkeit dann nicht mehr gegeben ist (Geschmacks- & Qualitätsverlust), aber auch im Anschluß keinen Schutz mehr vor microbiologisch aktiven Substanzen und Vorgängen haben.

Frier mal eine frische und pralle Erdbeere ein zuhause, und taue Sie nach ein paar Tagen wieder auf.
Sie wird weich, matschig und schmeckt auch nicht mehr so gut wie frisch. Die beim Auftauen darunter sich sammelnde Feuchte ist der ehemals gebundene Zellinhalt - und viel verlorener Geschmack.

Gruß,

Stefan
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