Tabak Werbeverbot.. was nun?

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Beitragvon nouseforaname am 18.12.2006, 20:28

1) @ michael: stellst du den text noch online?

2) ich denke nicht, dass sich es bei smokeless.de bzw. bei uwes seite und werbung gehandelt hat. das ist doch unlogisch.
wenn ich eine homepage hab, auf der ich schreib, dass ich das auto xy fahr, es bei z gekauft hab und es mir wegen ab gefällt und ich probleme mit cd hab, kann mir ja wohl keiner sagen, dass ich werbung für xy mache. das ist ja eine reine fan- bzw. info-seite. selbst wenn ich darauf schreiben würde: "fahrt alle xy, sonst seit ihr doof" :wink: , wäre das noch keine werbung, sondern lediglich eine freie meinungsäußerung.
und auch trotz dem tabakverbot darf man ja noch seine meinung zu bestimmten tabakprodukten kundtun, niederschreiben oder diskutieren.

es ist ja auch jetzt nicht verboten, generell über tabak zu reden :D

anders sieht es natürlich mit finanzierten werbebannern von tabakfirmen aus, aber das ist ja klar, ne?
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Beitragvon Bratmaxe am 13.02.2007, 12:32

Ich würde nicht nach emails gehen. Soweit ich informiert bin bekommt man da Post von den Behörden aber keine emails. Briefe sind auch viel persönlicher als ne email die jeder faken kann. :lol:
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Beitragvon uwe am 19.02.2007, 14:43

Ich habe in den letzten wochen mal speziell nach Werbung von Tabak geschaut. Eigentlich hat sich nichts verändert. Es kleben immer noch meterhohe Tabakwerbungen an den säulen. Von daher ist das mal wieder voll daneben gegangen. Ein undurchsichtiges Gesetz wie es ja leider in letzter Zeit oft der Fall ist.
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Beitragvon Schnatermann am 19.02.2007, 19:50

Genau Uwe so ist es.Zumal die meterhohe Zigarettenwerbung die in unseren Städten prangt definitv erst wenige Wochen alt ist, man also nicht davon ausgehen kann,dass das Plakate vom letzten Jahr sind die nur noch nicht abgenommen wurden.
Ich kapier rein gar nichts mehr.
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Beitragvon Nordland am 19.02.2007, 20:01

Auch ich habe die großen Plakate, von denen Schnatermann schon in einem anderen Thread gesprochen hat, immer öfter entdeckt. Habe nun etwas recherchiert und dazu folgendes gefunden:
Es verbietet die Werbung für Tabakerzeugnisse im Hörfunk und in Printmedien, soweit diese sich nicht an Mitglieder der Tabakbranche richten oder sich überwiegend mit dem Thema befassen. Das Werbeverbot betrifft auch andere so genannte Dienste der Informationsgesellschaft wie das Internet. Daneben dürfen Tabakfirmen auch keine Hörfunkprogramme oder Veranstaltungen sponsern, die eine grenzüberschreitende Wirkung haben oder mehrere EU-Mitgliedstaaten betreffen. Auch das kostenlose Verteilen von Zigaretten zu Werbezwecken ist nicht länger erlaubt.

(Quelle: http://www.polixea-portal.de/index.php/Lexikon/Detail/id/73139/name/Tabak-Werbeverbot)
Es findet sich jedoch nichts über Plakate. Sucht man weiter, so findet man folgendes:
Dass Budgets auf die noch zulässigen Werbeträger Kino und Plakate umgeschichtet werden, sei eher unwahrscheinlich.

(Quelle: http://www.ftd.de/technik/medien_internet/130745.html)

Ist also allem Anschein nach nichts Halbes und nichts Ganzes, was hier beschlossen wurde. Plakate, die jeder sehen kann - auch kleine Kinder! -, darf man nach Herzenslust kleben; während z.B. die Webpräsenz von Pöschl kein Bild einer Schnupftabakdose mehr enthalten darf - wobei letztere wohl eher selten von minderjährigen Konsumenten besucht werden dürfte. Wirklich ein mit Weitblick und viel Sachkompetenz ausgetüfteltes Gesetz.

Gruß, Nordland
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Beitragvon Schnatermann am 19.02.2007, 20:05

Das ist doch mal praktizierte EU-Bürokratie!
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Beitragvon uwe am 20.02.2007, 11:04

Ganz Typisch wieder. In den Medien ist die Werbung verboten, aber Plakatwände dürfen beklebt werden, wo die Kinder und Jungendliche vorbeilaufen und denken "oh ja, come to Marlboro country"? Klingt mir nicht sehr einleuchtend.
Ich habe mit drei verschiedenen Anwälten gesprochen zwecks Snus im Internet und keiner der dreien konnte mir eine entgültige Aussage geben ob dies nun Strafrechtlich ist oder nicht. Das heißt, die blicken selbst nicht durch. Wie kann man dann in irgendeiner Form verurteilt werden, wenn es gar keine eindeutige Richtlinie gibt.
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Beitragvon Tabacus Oralus am 20.02.2007, 12:55

@Nordland
Nordland hat geschrieben:..während z.B. die Webpräsenz von Pöschl kein Bild einer Schnupftabakdose mehr enthalten darf - wobei letztere wohl eher selten von minderjährigen Konsumenten besucht werden dürfte. ..


Das sollte aber eigentlich machbar sein, ebenso wie bei diversen Foren, denn wie du ja recherchiert hast:
Es verbietet die Werbung für Tabakerzeugnisse im Hörfunk und in Printmedien, soweit diese sich nicht an Mitglieder der Tabakbranche richten oder sich überwiegend mit dem Thema befassen.Das Werbeverbot betrifft auch andere so genannte Dienste der Informationsgesellschaft wie das Internet.
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Beitragvon uwe am 28.02.2007, 19:29

Auf der Siete von West steht doch tatsächlich das sie keine Werbung im Internet mehr machen dürfen. Na immerhin. Also so gesehen ist es dann für jegliche Tabakprodukte wie auch eben Snus verboten.
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