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uwe hat geschrieben:Also das mit dem Tabakwerbeverbot stand ja schon lange an.
Wie das meiste das Verabschiedet wird, sind die Sachen leider noch nicht ausgereift.
Die Frage fängt da schon an, was ist Werbung und was ist Information. Ich würde sagen das Smokeless teils teils ist. Dadurch das die Marken genannt werden ist es Werbung. Oder sehe ich das falsch.
Ich denke noch brauch man sich über Snus und Dip Seiten keine Sorgen zu machen so lange nichts konkret wird!
Edit:
Vor allem was bedeutet das Konkret das Werbeverbot. Heißt das alle Aschenbecher eine Zigarettenmarke müssen weg, alle Sonnenschirme, die Werbung auf den Formel1 Wagen?
Ich denke die müssen erstmal das in den Griff bekommen bevor sie das die Kautabak Seiten in Angriff nehmen.
MCC hat geschrieben:Also betreffend der Definition von Werbung würde ich nicht so kategorisch sagen, dass diese Seite keine Art von Werbung ist (! ich bin kein Marketingexperte !).
Bei der Werbung geht es schlussendlich um Umsatzsteigerung, auch wenn es verschiedene Etappenziele wie die Positionierung eines Produkts in einem gewissen Segment gibt.
Diese Werbung muss jedoch nicht vom Betreffenden Unternehmen lanciert werden. Wenn dies nicht der Fall ist, so ist sie sogar noch viel glaubwürdiger.
Wenn jemand auf dieser Seite 20 Beiträge voll des Lobes über General Snus liest, so ist das doch viel die bessere Werbung, als wenn ein dämlicher Film von SM die Vorzüge von Snus darstellen will. Was tut dieser Leser - Er bestellt sich General, entweder aus Neugier oder weil er vielleicht gerade mit dem Rauchen aufhören will.
Das ist für mich Werbung - SM hat einen weiteren Abnehmer für seine Produkte und letztlich wird der Umsatz gesteigert.
Welches Erscheinungsbild die Werbung hat und von wem sie lanciert wird, das ist für mich unbedeutend und ist nicht Bestandteil der Definiton von Werbung.
Falls es hier Betriebswirte hat, so wäre ich gespannt über deren Ansicht bezüglich dessen, was Werbung ausmacht!
"VDZ weist auf handwerkliche Mängel im Gesetz hin - auch redaktionelle Berichterstattung betroffen... ...bla bla bla ... ...Deshalb fordert der VDZ dringend eine Klarstellung der Werbedefinition, mit der zum Ausdruck gebracht wird, dass redaktionelle Medieninhalte von der Richtlinie grundsätzlich nicht berührt werden."
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