da hier ja einige User eigene Homepages, Foren und andere Portale zum Thema "rauchloser Tabak" betreiben und ich vor hatte einen Wiki zum Thema zu erstellen auch für Euch die neueste Info zur Rechtslage in Bezug auf das Tabakwerbeverbot. Ich habe eine Anfrage an einen Anwalt gestellt der auf IT-Recht spezialisiert ist, da ich keine Lust habe wegen so etwas Probleme zu bekommen.
Zuersteinmal meine Anfrage:
Sehr geehrter Herr Anwalt,
ich plane ein Internetportal zum Thema "Rauchloser Tabakgenuss" zu errichten. Darin sollen Informationen zum Thema Kautabak (Snus, Dip, Chew) sowie Schnupftabak kostenlos angeboten werden. Als Ergänzung plane ich ein Wiki zu errichten, in dem die User ihr Wissen preisgeben und sammeln können. Es werden dabei aller Wahrscheinlichkeit nach nicht nur allgemeine Informationen preisgegeben, sondern auch spezifische Informationen zu bestimmten Sorten und Herstellern (z.B. in Form von Erfahrungsberichten der User)
Da das Tabakwerbeverbot nach meinem Kenntnisstand darauf abzielt die Anzahl der Konsumenten von Rauchtabak zu verringern bzw. nicht weiter zu erhöhen, frage ich mich ob das Verbot
1. auch für rauchlose Tabakprodukte gilt,
2. ob es auch ein Portal wie oben beschrieben mit einbezieht und
3. welche Art von Portalen im Internet nach dem Tabakwerbeverbot generell erlaubt und welche Art verboten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Seine Antwort:
Sehr geehrter Herr Fragesteller,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
Zu Frage1)
Es sind alle Tabakprodukte ausnahmslos gemeint, unabhängig von der Art und Weise des Konsums.
zu Frage 2 und 3)
Die beiden letzten Fragen möchte ich zusammen beantworten.
Grundsätzlich gilt das Tabakwerbeverbot auch für Internetportale. Dies ist ausdrücklich im Gesetz so gewünscht, da auch dort Jugendliche und Kinder Zugang und Zugrif zu den Informationen haben können. Dies soll ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Einzige Möglichkeit ist ähnlich wie bei den Raucherclubs, dass Sie ein geschlossenes Portal schaffen, welches für Clubmitglieder sichtbar ist bzw. wo diese Zugang erhalten. Das Alter der Clubmitglieder müssten Sie ähnlich dem Postidentsystem überprüfen, so dass generell ausgeschlossen wird, das Minderjährige Mitglied werden können.
Zusammenfassend ist zu sagen:
Offene Seiten sind verboten, geschlossene Portale, die erst nach dem Einloggen mittels Passwort und Benutzer-ID nach vorher erfolgter und überprüfter Mitgliedschaft sind erlaubt.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Jan Gerth
Rechtsanwalt
Resumée:
- ALLES verboten was öffentlich ohne Zugangskontrolle zugänglich ist
- Eine bloße vorgeschlatete Seite nach dem Motto "Hiermit bestätige ich älter als 18 zu sein --> ENTER" ist nicht ausreichend
- Auf Rückfrage teilte mir der Anwalt noch mit, dass auch ein Hinweis auf der Seite à la "Ich will lediglich informieren, mein Hobby präsentieren und keinen zum Konsum verleiten." sowie ein Hinweis, dass auch diese Tabakprodukte keine sichere Alternative zum Rauchen darstellen und ebenfalls die Gesundheit nachhaltig schädigen können, ebenfalls nicht ausreichend sei.
- Auch wenn man eine Seite unter dem Deckmantelthema "Mundkrebs durch Kautabak" oder dergleichen aufziehen würde, wäre das verboten, wenn auch nur eine Kategorie besteht in der z.B. die einzelnen Sorten und Hersteller beschrieben werden.
- Es muss wirklich absolut sichergestellt sein, dass sich nur User über 18 auf den Seiten bewegen und sich dort registrieren können.
- Das PostIDENT Verfahren kostet ca. 6€ pro Identifikationsvorgang, was für den Betreiber erhebliche Kosten verursachen würde
DAHER: Bitte in diesem Forum es künftig unterlassen Altersangaben zu posten die kleiner 18 sind! Bereits vorhandene Angaben bitte selber entfernen oder Meldung an mich!