NEUE INFOS ZUR RECHTSLAGE!

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NEUE INFOS ZUR RECHTSLAGE!

Beitragvon General am 05.05.2009, 13:58

Hallo zusammen!

da hier ja einige User eigene Homepages, Foren und andere Portale zum Thema "rauchloser Tabak" betreiben und ich vor hatte einen Wiki zum Thema zu erstellen auch für Euch die neueste Info zur Rechtslage in Bezug auf das Tabakwerbeverbot. Ich habe eine Anfrage an einen Anwalt gestellt der auf IT-Recht spezialisiert ist, da ich keine Lust habe wegen so etwas Probleme zu bekommen.

Zuersteinmal meine Anfrage:

Sehr geehrter Herr Anwalt,

ich plane ein Internetportal zum Thema "Rauchloser Tabakgenuss" zu errichten. Darin sollen Informationen zum Thema Kautabak (Snus, Dip, Chew) sowie Schnupftabak kostenlos angeboten werden. Als Ergänzung plane ich ein Wiki zu errichten, in dem die User ihr Wissen preisgeben und sammeln können. Es werden dabei aller Wahrscheinlichkeit nach nicht nur allgemeine Informationen preisgegeben, sondern auch spezifische Informationen zu bestimmten Sorten und Herstellern (z.B. in Form von Erfahrungsberichten der User)

Da das Tabakwerbeverbot nach meinem Kenntnisstand darauf abzielt die Anzahl der Konsumenten von Rauchtabak zu verringern bzw. nicht weiter zu erhöhen, frage ich mich ob das Verbot

1. auch für rauchlose Tabakprodukte gilt,
2. ob es auch ein Portal wie oben beschrieben mit einbezieht und
3. welche Art von Portalen im Internet nach dem Tabakwerbeverbot generell erlaubt und welche Art verboten ist.

Mit freundlichen Grüßen


Seine Antwort:

Sehr geehrter Herr Fragesteller,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:

Zu Frage1)
Es sind alle Tabakprodukte ausnahmslos gemeint, unabhängig von der Art und Weise des Konsums.

zu Frage 2 und 3)
Die beiden letzten Fragen möchte ich zusammen beantworten.
Grundsätzlich gilt das Tabakwerbeverbot auch für Internetportale. Dies ist ausdrücklich im Gesetz so gewünscht, da auch dort Jugendliche und Kinder Zugang und Zugrif zu den Informationen haben können. Dies soll ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Einzige Möglichkeit ist ähnlich wie bei den Raucherclubs, dass Sie ein geschlossenes Portal schaffen, welches für Clubmitglieder sichtbar ist bzw. wo diese Zugang erhalten. Das Alter der Clubmitglieder müssten Sie ähnlich dem Postidentsystem überprüfen, so dass generell ausgeschlossen wird, das Minderjährige Mitglied werden können.

Zusammenfassend ist zu sagen:
Offene Seiten sind verboten, geschlossene Portale, die erst nach dem Einloggen mittels Passwort und Benutzer-ID nach vorher erfolgter und überprüfter Mitgliedschaft sind erlaubt.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.

Jan Gerth
Rechtsanwalt


Resumée:

- ALLES verboten was öffentlich ohne Zugangskontrolle zugänglich ist
- Eine bloße vorgeschlatete Seite nach dem Motto "Hiermit bestätige ich älter als 18 zu sein --> ENTER" ist nicht ausreichend
- Auf Rückfrage teilte mir der Anwalt noch mit, dass auch ein Hinweis auf der Seite à la "Ich will lediglich informieren, mein Hobby präsentieren und keinen zum Konsum verleiten." sowie ein Hinweis, dass auch diese Tabakprodukte keine sichere Alternative zum Rauchen darstellen und ebenfalls die Gesundheit nachhaltig schädigen können, ebenfalls nicht ausreichend sei.
- Auch wenn man eine Seite unter dem Deckmantelthema "Mundkrebs durch Kautabak" oder dergleichen aufziehen würde, wäre das verboten, wenn auch nur eine Kategorie besteht in der z.B. die einzelnen Sorten und Hersteller beschrieben werden.
- Es muss wirklich absolut sichergestellt sein, dass sich nur User über 18 auf den Seiten bewegen und sich dort registrieren können.
- Das PostIDENT Verfahren kostet ca. 6€ pro Identifikationsvorgang, was für den Betreiber erhebliche Kosten verursachen würde

DAHER: Bitte in diesem Forum es künftig unterlassen Altersangaben zu posten die kleiner 18 sind! Bereits vorhandene Angaben bitte selber entfernen oder Meldung an mich!
Best,
Tobias

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Dear Lord, please grant me the ability to punch people in the face over
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Re: NEUE INFOS ZUR RECHTSLAGE!

Beitragvon uwe am 09.05.2009, 13:57

Da bekomm ich ja schon wieder zuviel.
An tausenden von Plakatwänden schauen einen Diverse Zigaretten Werbunb an wie Lucky Stricke, oder ja der neue Marlboro geschmack und im internet wo man erstmal gezielt danach suchen muss ist es verboten, aber auf der Straße wird man "gezwungen" daran vorbei zu laufen.
Was ist das den für ein System, was ist das für eine Politik?
Ich lasse meine General seite das ist mir wurscht! :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :evil: :evil: :evil:#
Vielleicht stellen sie jetzt schranken an den Tabak werbeplakaten auf und nur wer 18 Jahre ist darf vorbei laufen.....
lächerlich....
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Re: NEUE INFOS ZUR RECHTSLAGE!

Beitragvon Calexico am 09.05.2009, 15:20

General hat geschrieben:Resumée:
- ALLES verboten was öffentlich ohne Zugangskontrolle zugänglich ist
- Eine bloße vorgeschlatete Seite nach dem Motto "Hiermit bestätige ich älter als 18 zu sein --> ENTER" ist nicht ausreichend


Ich bin auch kein Anwalt und kann daher die Aussagen des RA Jan Gerth nicht inhaltlich diskutieren. Mir fällt nur auf, dass es doch eine ganze Reihe von etablierten Websites gibt, die sich mit Tabak beschäftigen und eben genau mit der oben beschriebenen vorgeschalteten Altersabfrage arbeiten. Da fielen mir ganz spontan mal Pöschl und Bernard ein :wink: Oder gar die Shops wie Rajek und SnuffStore; die informieren nicht nur sondern verkaufen den Tabak sogar. All diese Firmen werden doch nicht im rechtsfreien Raum arbeiten...

Nur die Gedanken eines surfenden Schnupfers :wink:
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Re: NEUE INFOS ZUR RECHTSLAGE!

Beitragvon dipoholic am 09.05.2009, 15:51

Einen Anhaltspunkt zur juristischen Definition liefert das europäische Recht mit Art. 2 a) der Richtlinie zu irreführender und vergleichender Werbung (2006/114/EG). Diese definiert Werbung als „jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern“. Diese Definition dient auch als Grundlage im deutschen Wettbewerbsrecht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Werbung#Definitionen

Here is something to think about. If you recieve a gift from someone and that gift is a Baseball cap with the Marlboro Logo on it, of course because you just love Marlboro. Is wearing that cap also illegal? Are you then a "Werbetrager" for Marlboro?

In my opinion absolutely not! The Baseball cap may be a Werbung for the company but not for me, for me it's just a Baseball cap with my fav cigs logo on it.

So for me, as far as im concerned, the websites that only have information about tobacco and don't directly sell or profit from it are not doing anything wrong. Of course this is just my opinion so don't take this as legal advice, everyone is responsible for the own actions.
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