Re: Neues Schnupftabak-Forum.Wer macht mit ?
Verfasst: 06.05.2009, 17:21
General hat geschrieben:@ Genießer:„Bei Rechtsverstößen, die von einer Internetseite eines deutschen Unternehmens ausgehen (z.B. Wettbewerbsverstöße), ist auch dann deutsches Recht anwendbar, wenn der Server, auf dem die Internetseite abgelegt ist, seinen Standort im Ausland hat. Unabhängig davon sind deutsche Gerichte örtlich zuständig, wenn der rechtsverletzende Inhalt der Homepage bestimmungsgemäß in Deutschland abrufbar ist.
Urteil des LG Karlsruhe vom 23.11.1998
10 O 286/98“
Der letzte Satz
Nach reinem gesundem Menschenverstand hieße Deine Argumentation doch, dass ALLES legal ist, sofern der Server in einem Land steht wo es nach dort geltendem nationalen Recht nicht strafbar ist. Betreibt also ein Deutscher von seinem PC zu Hause irgendwo in Deutschland aus eine Seite mit pornographischem Inhalt Minderjähriger, dann wird es automatisch leagl, nur weil der Server in einem Land steht wo das erlaubt ist?
Sicherlich ein drastisches Beispiel, da es hier nur um Schnupftabak geht, aber der Grundgedanke ist der selbe.Genießer hat geschrieben:@M.B. Deine Kommentare kannst du dir sparen, denn wir sprechen von einer Legalen Seite!!
Das ist ein Forum und in diesem Forum sind Menschen. Nicht jeder Mensch weiß alles und ich bin davon überzeugt, dass sich auch M.B. gerne eines Besseren belehren lässt. Das ist jedoch kein Grund ausfallend zu werden.
Bei Rechtsverstößen, die von einer Internetseite eines deutschen Unternehmens.....
Muss nachgewiesen werden, dass ein Deutsches Unternehmen hinter der Website steckt= Unmöglich bei dem richtigen hoster. Dann kommt es darauf an wo das Unternehmen vertreten ist.. auch im Ausland etc. Hier ist die rechtslage nicht so einfach. Wo is die Geschädigte Firma tätig.. etc. etc.
Das andere ist wieder ein einfacher Fall:
Ja, man kann legal eine Seite mit pornographischem Inhalt Minderjähriger betreiben, ohne das die Deutsche justiz nur einen hauch einer Chance hat an die Daten des Webseiten Inhabers zu kommen. Und ihn nach Deutschem Recht zu bestrafen ist nicht möglich. Das einzigste was die Justiz kann ist: Die Websiten Sperren, die Provider darum bitten..
Natürlich nur, wenn das in dem jeweiligen Land legal ist.
Die justiz kann jetzt aber ermittel, ob du diese Videos in Deutschland aufgenommen hast, wenn ja - hast du dich strafbar gemacht. Wenn du aber die Videos in einem anderen Land gemacht hast, hast du legal gehandelt.
Die Videos darfst du auch nicht auf deinem PC haben in Deutschland, dann hast du dich ebenfalls strafbar gemacht.
Wenn du dich in den USA aufhälst kannst du zum tode verurteilt werden
Bist du im Iran und deine Frau begeht Ehebruch , kannst du sie steinigen lassen und dann nach Deutschland fliegen ohne Rechtlich belangt zu werden. Sie wurde nach geltendem Iranischen Recht verurteilt.
Wenn du in Russland mit Drogen erwischt wirst, gehst du da in den Bau bis du deine Strafe abgesessen hast.
Ein Russe kann auch nicht nach Deutschland kommen und im Rauchverbot rauchen, ohne dafür bestraft zu werden.
Genauso verhält es sich auch im Internet.
Vieleicht ist es so leichter zu verstehen.
Gruß
Genießer