Hallo leute,
melde mich mal wieder mit einem etwas längeren beitrag,
es geht um folgendes:
ich bin mit meinen 20 jahren noch immer schüler (leider...) und an ner berufsfachschule, also mit durchweg ältern leuten.
der jüngste ist 18.
also und jetz zum eigentlichen Aufreger:
hab mir heute auf dem weg zum raucherbereich der auserhalb des schulgeländes liegt, das wir eigentlich nicht verlassen dürfen es aber trotzdem tun, eine prise gegönnt. rauchen ist ja auf bayrischem schulgelände untersagt....
das hat scheinbar ein lehrer spitzbekommen das da einer "pulver oder ähnliche dinge" konsumiert.
daraufhin kams zur diskusion mit besagtem lehrkörper: ist schnupftabakkonsum auf dem schulgelände im sinne der schulverordnung, welche besagt das "alkohol, drogen und zigaretten" verboten sind, erlaubt???
ich argumentierte mit: JA ist es, schnupftabak wird nicht explizit erwähnt und ist für mich auch unter keinen umstännden als droge oder gar zigarette anzusehen.
der lehrer argumentierte gegen, zitat: "das zeug ist tabak, also ist es wie zigaretten, speziell als droge, anzusehen.
nach 5 minütiger diskusion ob schnupftabak denn jetz unter das verbot der schulordnung fällt oder nicht, hab ich kleinbeigegeben(ich merk wenn man mit dem hammer des verstands auf einen kopf mit granitharter meinung und vorurteilen hämmert), die dose "weggesteckt".
nach art des abgangs des lehrers ist die sache wohl noch nicht vom tisch...
jetzt kommt ihr ins spiel: wie würdet ihr SACHLICH argumentieren? Keine karzinogene im sinne von zigarettenrauch ist klar, keine belästigung von umstehenden auch.
nur weiß ich nicht wie ich das möglichst... hmm wie heißt das noch gleich... aja, diplomatisch vorbringen kann, will ja da nicht den ein oder andren in ne blöde situation bringen.
gut gemeinte tips und eigene ansichten werden gewünscht
mfg kamel