Tausch/Handel Thread

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Beitragvon Longcut am 25.02.2005, 14:02

Michael hat geschrieben:Verkaufen ist in D verboten. Das steht fest.
Besitz und Verzehr sind nicht verboten.

Was bei Ebay da abgeht kann ich nicht verstehen. Eigentlich isses nimmer erlaubt. Vielleicht juckt es keinen wenn es sich um "kleinere" Mengen pro Verkäufer handelt? Ich weisses net.

Möcht nur keinen Ärger, ihr versteht mich?
Danke

bye Michael


Der Privatverkauf ist nicht verboten. Du kannst Privat ja alles verkaufen solange es nicht illegal ist (und wie ich schon oft gesagt habe) ist Snus und Dip nichts illegales lediglich der gewerbliche Verkauf ist verboten.
Ich würde aber trotzdem kein Forum dazu aufmachen, ein kleiner unauffälliger Thread ist genau so effektif.
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Beitragvon Michael am 25.02.2005, 14:32

Wo ist da die Grenze? Wann hört privat auf und fängt gewerblich an? Ich meine 180 Dosen? Privat? 2-3-4-5 Dosen vielleicht ja. Aber soviele?

Dann könnt ja jeder Tabakladen Snus verkaufen und sagt dann das wär jetzt privat verkauft. Oder?

Ich weiss net.

cu Michael
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Beitragvon georg am 25.02.2005, 17:13

Ich wuerde an Michael's Stelle keine Rubrik aufmachen.

Da muesste ich mir schon ziemlich sicher sein, wo die Grenze von privatem bzw. gewerbsmaessigem Verkauf liegt.

@general: Den Preis der Ware als Porto nehmen? Oha. Mit dem Trick spart man ebay-Gebuehren. An der Tatsache, dass man Snus verkauft, aendert es aber wenig. Macht es bei einem Rechtsstreit vermutlich nur noch schlimmer, wenn man sich mit sowas rausreden will. Als Richter wuerde ich mir jedenfalls ziemlich genau ueberlegen, ob ich da Milde walten lassen wuerde, wenn mich jemand auf die Tour uebers Ohr hauen will.

Gruesse
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Beitragvon Longcut am 25.02.2005, 23:12

Ich stimme Euch ja zu bin ja auch gegen eine "Handel Rubrik".

Die Grenze ist da natürlich nicht definierbar, gebe ich Dir recht, aber bei ca 10 Dosen im Monat würde keiner was sagen...
Bis zu 100 Dosen im Jahr wäre nach meinem ermessen noch die Schmerzgrenze.
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Beitragvon SwissPower am 26.02.2005, 15:22

Ich habe bei ebay nachgefragt ob es erlaubt sei, Snus zu verkaufen und die meinten ja. In D ist es so, dass er nicht versteigert werden darf, und zum Sofot Kauf angeboten werden muss. Wenn man dass bei ebay machen darf, dann sollte man auch hier inserieren dürfen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu treten. Ich glaube nicht, dass der Snus oder Dip in so grossen Mengen angeboten werden würde. Ausserdem wenn jemand 5 dosen und ein anderer auch 5 Dosen verkauft, dann sind das zwei verschiedene Angebote. Dann spielt die Menge ja keine Rolle.

Man könnte es auch so machen, dass man den Snus verschenkt und 20.- porto verlangt fuer z.B 4 Dosen. Das wäre auch möglich. Verschenken kann man was man will.....

Grüsse
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Beitragvon General am 26.02.2005, 15:24

SwissPower hat geschrieben:Man könnte es auch so machen, dass man den Snus verschenkt und 20.- porto verlangt fuer z.B 4 Dosen. Das wäre auch möglich. Verschenken kann man was man will.....

Grüsse


Les mal auf Seite 1 den letzten Beitrag ^^
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Beitragvon SwissPower am 26.02.2005, 15:26

OOPS :lol:

Doppelt ist besser. :D

mfg
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Beitragvon georg am 26.02.2005, 17:18

Natuerlich sagt ebay, dass die Auktionen erlaubt sind. Sonst muessten Sie ja etwas dagegen unternehmen.

Falls es doch mal vor Gericht geht, hat ebay eine gute Rechtsabteilung und kommt glimpflich davon. Und solange ebay an den Auktionen verdient, kann man lange auf eine objektive Aussage warten.

Was man davon hat, nur Porto zu nehmen und den Snus gratis beizulegen, ist mir ein Raetsel. Ein krasses Beispiel:

Person A schickt Person B ein paar W-affen. Der Preis fuer die W-affen wird von B an A mit dem Vermerk "Porto" ueberwiesen.
Abgesehen davon, dass man hier illegal mit W-affen handelt, macht man auch noch jeden Rechnungspruefer auf die illegale W-affensendung aufmerksam. Viel Porto ohne zugehoerige Rechnung, das ist doch eine Aufforderung hier ein wenig nachzubohren. Und ob man wirklich alles verschenken darf...?

Wenn man schon Geschaefte in einer gesetzlichen Grauzone macht, dann doch wenigstens unauffaellig. Dann kann man glaubhaft sagen, man haette nicht gewusst, dass man das nicht darf.

Gruesse

edit: Das Beispiel ist etwas daemlich. Da sich Antworten darauf beziehen, hab ich es nicht geloescht -- nur ein paar Schluesselworte unkenntlich gemacht. Damit niemand beim googlen auf den Thread stoesst und macht Aerger.
Zuletzt geändert von georg am 27.02.2005, 23:42, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitragvon GWBush am 27.02.2005, 20:24

also man kann hier waffen nicht mit tabak vergleichen. das ist also der erste fehler. mit dem porto haut das schon hin, da du nichts verkaufst, sondern nur "porto" umschlägst. ergo ist es kein verkauf. jetzt kommt aber der haken, bei einmaligen sachen bzw. verkäufen spiel es keine rolle, bei wiedrholten "verkäufen" schon, da du dann eine gewinnerzielung beabsichtigst. gewerblich meint, dass jemand ein gewerbe hat und damit gewinne erzielen will um seinen lebensunterhalt zu finazieren, hast du als privatperson ein paar dosen über und verkaufst die, weil du sie gerade nicht brauchst ,ist das privatverkauf. die übergänge sind sicher fließend. nur kein kläger kein richter. daher macht keine handel rubrik und weckt evt. schlafende hunde.
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Beitragvon Dergehirnfiletierer am 27.02.2005, 23:08

wenn man hier einen chat implementiert könnte man den doch auch recht gut für derartige tauschgeschäfte nutzen oder nicht? Und nachvollziehen kann man da nicht wieviel zeug den besitzer wechselt...
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Beitragvon georg am 28.02.2005, 00:19

Also wir reden ueber zwei verschiedene Dinge. Das eine ist inwieweit der Anbieter von Snus Aerger bekommen kann, bzw mit welchen Tricks man versuchen kann die Rechtslage zu ignorieren.

Die andere Sache ist, dass der Administrator einer Webseite (hier Michael) fuer die Inhalte seiner Seite zur Verantwortung gezogen werden kann. Naemlich dann, wenn er von illegalen Aktivitaeten Kenntnis hat und nichts dagegen unternimmt.

Fakt ist:
Das gewerbliche Inverkehrbringen von Snus ist in Deutschland verboten.
Und der EuGH hat dieses Verbot bestaetigt.

Als Administrator kann man eine Handelsrubrik nicht ruhigen Gewissens aufmachen. Michael moechte das offenbar auch nicht, und das sollte man akzeptieren.

Wer als Verkaeufer glaubt, dass man mit dem Porto-Trick durchkommt, soll es meinetwegen versuchen. Ich werde deswegen sicherlich niemanden verklagen. Ich halte das nur fuer etwas leichtsinnig.

Gruesse,
Georg
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Beitragvon SwissPower am 28.02.2005, 17:47

Ich denke, es würde keine Sau Interessieren, wenn man hier vieleicht 2 bis 3 Angebote pro Monat im Thread hätte. Vieleicht wären es auch mehr. Und man das in einem Thread oder in einer eigenen Rubrik hat ist ja dann egal. Ich will in diesem fall nur noch erwähnen, dass wir bereits so einen Thread haben und somit wenn es wirklich illegal wäre damit zu handeln, bereits gegen das Gesetz verstossen hätten.
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Beitragvon Herbert von Bierstein am 22.04.2005, 22:56

Wenn Ich mich nicht irre haben wir doch mindestens einen Juristen hier.

Daher hätt Ich mal ne Frage. Es wäre doch möglich das von uns so sehr

geliebte Produkt zu einem anderen Zweck zu verkaufen als zum Konsum.

Wäre es nicht möglich Snus in anderen Dosen verpackt als z.B.

Blumendünger zu verkaufen? Sicherlich müsste dies von den Firmen

selbst gemacht werden, aber so könnte man doch das Gesetz umgehen.

So ähnlich wurds doch auch mit den Pilzduftkissen gemacht. War nur so n

Gedanke, da Ich grad ziemlich besoffen bin.
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Beitragvon Baseball am 23.04.2005, 00:17

lol ich bi nauch total blau aber auf solche gedanken komme ich nochg nicht :lol:
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Beitragvon renehaupenthal am 23.04.2005, 00:27

Hallo Baseball, ich bin auch grad übelst dicht... und hab heut mehr snus verzehrt als sonst was :)
Naja 2 Freunde von mir stopfen sich andauernd auch nur noch zheug hinter die lippe.. Und besttellen wollen die jetz auch öfter.. Ich bin doch genial oda? :twisted:
Sie, Herr IdI!
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