chew nach D mitbringen

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chew nach D mitbringen

Beitragvon nouseforaname am 04.01.2007, 21:59

hallo.

ich will von meinem usa-urlaub kautabak mit nach hause nehmen (red man und southern pride). leider weiß ich nicht, wo die freigrenze hier liegt.
die steuer auf kautabak ist ja im jahre 1993 entfallen, daher denke ich, dass die allgemeine warenfreigrenze von 175€ greift.

einen nachfrage beim zoll ergab:"wir dürfen leider keine rechtsverbindlichen auskünfte erteilen." ...toll, danke ihr profis! wer denn dann? die müssen doch wissen, wieviel ich reinbringen darf, sonst können sie mich ja auch nicht kontrollieren/belangen.

:evil:


weiß jemand von euch, wieviel geht?
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Beitragvon Humppa am 05.01.2007, 14:22

Servus,

mit der Reisefreigrenze hast du Recht. Damit, dass sie keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen dürfen, hat der Zoll recht. Aber ich denke, man wird dir eine Menge bzw. einen Betrag gesagt haben, unter dem es abgabenfrei abläuft. Der ist dann maßgebend.

Rechtsverbindliche Aussagen machen Behörden nie!

Grüße
Humppa
 
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