Dip bei XY

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Beitragvon renehaupenthal am 26.09.2007, 03:26

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Beitragvon nouseforaname am 26.09.2007, 07:42

ganz einfach:

wenn jemand drogen besitzt, könnte er sie noch an andere weitergeben und damit diejenigen schädigen. also ist es verboten.

wenn jemand unter drogeneinfluss steht, hat er nur sich selbst geschädigt. und was man mit sich selbst macht, bleibt einem selbst überlassen.
(selbstmord, die krasseste form der selbstbestimmung, ist ja auch nicht strafbar. hört sich erst komisch an, weil man denkt "klar, wer tot ist, kann sowieso nicht mehr bestraft werden" falsch. denn der knackpunkt ist der: wenn selbstmord strafbar wäre, wäre auch der versuch dazu strafbar. und ein erfolgloser selbstmordversuch ist sehrwohl vorstellbar!)

anders natürlich, wenn man durch eigenkonsum andere gefährdert, z.b. im straßenverkehr. aber dies wird dann durch andere gesetze sanktioniert (z.b. § 316 StGB). aber der konsum an sich ist straffrei.
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Beitragvon Humppa am 26.09.2007, 15:20

Servus,

ok du hast mich belehrt, danke!

Dennoch, es setzt eine Kausalität in Gang, um etwas straffrei konsumieren zu dürfen, muss ich es vorher besessen haben, was in diesem explizitem Fall strafbar ist. Demzufolge setzt der Konsum bereits eine Straftat voraus. Was ich nicht besessen habe kann ich schlecht konsumieren.

So seh ich die Sache. Also liebe Leute, lasst die Finger von derartigen Substanzen, das mein ich ernst! Es könn(t)en hier auch Jugendliche mitlesen, die sich von sowas animiert fühlen. Damit denke ich, ist diese Problematik auspaldovert.

Beste Grüße
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Beitragvon nouseforaname am 26.09.2007, 15:55

warum sollen sich jugendliche animiert fühlen, wenn sie die korrekte gesetzeslage kennen? ich bin kein drogenkonsument und spreche mich auch gegen drogenkonsum aus. aber ich spreche mich für tatsachen aus!

zudem sind sehr wohl fälle denkbar, in denen jemand drogen konsumiert hat, ohne selbige besessen zu haben (man denke nur daran, dass manche in der disco mal was ins glas gemischt bekommen haben).
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Beitragvon renehaupenthal am 27.09.2007, 00:57

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Beitragvon nouseforaname am 27.09.2007, 07:12

@renehaupenthal:

ersteres passiert durchaus mal. ich habe schon gehört (ist allerdings im ausland passiert), dass discobetreiber, die mehr stimmung in ihrem club haben wollen, auch mal gästen was "unterjubeln", damit die dann schön abgehen. und manchmal wars auch schon zu viel...

zu dem zweiten komplex:
richtig, besitz ist die tatsächliche sachherrschaft. also das kurze halten reicht aus. somit müsste sich der kiffer den joint von einem anderen halten lassen, um straffrei wegzukommen (wobei dann der halter dran wäre) :lol:
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