Dip bei XY

Dieser Bereich ist dem amerikanischen Smokeless Tobacco, Snuff und Chew gewidmet ;)

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Dip bei XY

Beitragvon Skoal_NR.1 am 22.07.2007, 20:05

Hi,

Also ich und ein freund haben uns gestern mit XY getroffen , ich muss sagen ich bin noch nie so schnell an dip rangekommen wie durch ihn! ich kann ihn echt nur weiter empfeheln! man kann sicher sein das es auf keinen fall beim zoll hängen bleibt und noch da zu sollte es nicht schneller als eine woche dauern. also wie gesagt ich kann ihn nur weiter empfehlen.

greetz Skoal

Edit by General
Zuletzt geändert von Skoal_NR.1 am 22.07.2007, 20:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon nouseforaname am 22.07.2007, 20:07

weißt du, dass der handel hiermit verboten ist? vielleicht erst denken und dann (nicht) posten :roll:
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Beitragvon Skoal_NR.1 am 22.07.2007, 20:10

joa das ist mir bereits bekannt
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Beitragvon bizarr am 22.07.2007, 22:21

@nouseforaname: Welcher Handel? deleted :lol: Wie siehts denn dann mit skoal.net oder Dollner aus, ist das kein Handel? Verkaufte Ware als Geschenk tarnen? :? Und komm mir jetzt bitte nicht mit "die verschicken ja aus Amerika"... Weil wenn ich legal in Amsterdam ein halbes Kilo Dope kaufe, heisst das noch lange nicht, dass ich es nach Deutschland schicken darf... :wink:

@Skoal_NR.1: Vielen Dank für das Lob, war mal wieder lustig mit ein paar deutschen Dippern zu plaudern, bis zum nächsten Mal... :wink:

@all: deleted :D


Edited by General: Der Verkauf von Snus/Dip/Chew aus Deutschland nach Deutschland und ins Ausland ist per Gesetz verboten. Ob privat oder gewerblich spielt hierbei keine Rolle.
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Beitragvon nouseforaname am 23.07.2007, 07:12

natürlich verschicken dollner und skoal aus amerika. nur, die amis interessiert es nicht, was bei ihnen rausgeschickt wird. und die deutschen können den amerikanischen "geschenken" nicht nachweisen, ob es geschenke sind.

aber wer in deutschland für andere etwas "besorgt" und in deutschland weiterverbreitet, ist für die behörden greifbar.
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Beitragvon sebi am 15.08.2007, 08:59

servus ich wohne nicht weit von einen us truppenübungsplatz weg. hab da einen über meinen sport kennen gelernt und der versorgt mich jetzt recht gut und billig mit skoal. schon scheiße das der handel in deutschland verboten ist :( .
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Beitragvon David am 21.09.2007, 17:26

nouseforaname hat geschrieben:natürlich verschicken dollner und skoal aus amerika. nur, die amis interessiert es nicht, was bei ihnen rausgeschickt wird. und die deutschen können den amerikanischen "geschenken" nicht nachweisen, ob es geschenke sind.


ich hab schon Zoll bezahlen müssen - also kann die Einfuhr nicht verboten sein....

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Beitragvon nouseforaname am 21.09.2007, 18:48

von einem einfuhrverbot war nie die rede.
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Beitragvon David am 22.09.2007, 07:14

nouseforaname hat geschrieben:von einem einfuhrverbot war nie die rede.


das ist richtig - aber wie kann die Einfuhr erlaubt sein - aber der Handel verboten....? Wenn ich Zoll auf ein Gut bezahle dann kann ich doch damit machen was ich will - auch verkaufen??

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Beitragvon nouseforaname am 22.09.2007, 10:57

ja das denken auch viele leute, die sich abercrombie&fitch klamotten in den usa bestellt haben, dafür hier zoll bezahlt haben und es dann auf ebay verhökern. die schauen auch erstmal komisch, wenn eine strafbewehrte unterlassungserklärung vom anwalt ins haus flattert.

darüber hinaus darf mit dip nicht in deutschland oder aus deutschland heraus gewerblich gehandelt werden (die geschichte mit § 5a TabakV etc..)
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Beitragvon David am 22.09.2007, 17:07

nouseforaname hat geschrieben:darüber hinaus darf mit dip nicht in deutschland oder aus deutschland heraus gewerblich gehandelt werden (die geschichte mit § 5a TabakV etc..)


einige Gesetze sind echt ne Farce....

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Beitragvon Humppa am 24.09.2007, 15:58

Servus,

zu dem was NoUseForAName gesagt hat, kann ich zum § 5a TabakV noch das Lebensmittel- und BedarfsständeG hinzufügen. In diesem ist nämlich US-Smokeless Tobacco (ergo Dip) nicht erfasst, warum weiß der Geier, ist aber so.

Weiters kann ich nur sagen, dass der Vergleichl von Bizarr oben mit dem Dope hinkt. Dope fällt unters BtMG und somit ist in Deutschland der Konsum bereits strafbar, der Handel damit erst recht. Allerdings fällt Dip nicht unters BtMG und somit ist der Konsum in Deutschland auch nicht strafbar, der Handel gem. § 5a TabakV dagegen schon (... die sich zum Kauen etc etc etc eignen [Zitat Ende] .... damit kann Dip unmöglich gemeint sein; eignet sich auch nicht dafür).

Zoll fällt aus den Gründen an, weil etwas ins Binnenland importiert wird, da fällt dieser grundsätzlich Zoll an (außer bei Innergemeinschaftswaren sog. Alt-EU). Der Rest mit Freigrenzen von 22 EUR usw. usf. dürfte ja mittlerweile hinlänglich bekannt sein.

Beste Grüße
Humppa
 
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Beitragvon nouseforaname am 24.09.2007, 16:57

der konsum von "dope" ist nicht strafbar.
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Beitragvon Humppa am 25.09.2007, 15:04

Servus,

ist zwar jetzt wirklich völlig OT, aber dennoch; der Konsum von Dope ist in Deutschland schlichtweg nicht erlaubt und steht auch unter Strafe. Wenngleich auch die weitverbreitete Meinung von wegen Eigenbedarf sei es erlaubt usw. meines Wissens nach nicht richtig ist. Das BtMG ist jedoch für mich als Laien in dieser Beziehung etwas schwer zu lesen.
Jedoch bin ich der felsenfesten Überzeugung, dass Dope auch in geringen Mengen mit Strafe bewährt ist (mit Bußgeld usw. wird da wohl nichts zu machen sein).

Wenn du andere fundierte Quellen (Rechtsprechung) weißt, lass ich mich gern eines Besseren belehren!

Gruß
Humppa
 
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Beitragvon nouseforaname am 25.09.2007, 15:13

nun, dann werde ich dich eines besseren belehren :wink:

der konsum ist nicht strafbar - und das bei allen drogen! (ja, richtig, auch nicht bei heroin, kokain, ecstasy oder oder oder).

verboten ist lediglich herstellung, anbau, erwerb, besitz, veräußerung etc.
(im volltext nachzulesen bei § 29 I BtMG).

denn wie sonst auch gilt hier: "nulla poena sine lege", oder auch mit § 1 StGB ausgedrückt "Keine Strafe ohne Gesetz".

das bedeutet aber nicht, dass drogenkonsumenten tür und tor geöffnet wird, denn es ist schwer vorstellbar, wie man drogen konsumieren kann (was ja straffrei ist), wenn man sie nicht gekauft/angebaut/besessen hat (was strafbar ist).

edit: genau das was du mit "eigenbedarf" oben formuliert hast, bezieht sich jeweils immer nur auf die besitzproblematik. also z.b. das besitzen einer konsumeinheit für eigenbedarf. der konsum an sich hat mit eigenbedarf nichts zu tun. wenn es dein körper aushält, kannst du auch 5 kilo kokain straffrei auf einmal schnupfen. nur haben darfst du es nicht :D
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