von nouseforaname am 26.09.2007, 07:42
ganz einfach:
wenn jemand drogen besitzt, könnte er sie noch an andere weitergeben und damit diejenigen schädigen. also ist es verboten.
wenn jemand unter drogeneinfluss steht, hat er nur sich selbst geschädigt. und was man mit sich selbst macht, bleibt einem selbst überlassen.
(selbstmord, die krasseste form der selbstbestimmung, ist ja auch nicht strafbar. hört sich erst komisch an, weil man denkt "klar, wer tot ist, kann sowieso nicht mehr bestraft werden" falsch. denn der knackpunkt ist der: wenn selbstmord strafbar wäre, wäre auch der versuch dazu strafbar. und ein erfolgloser selbstmordversuch ist sehrwohl vorstellbar!)
anders natürlich, wenn man durch eigenkonsum andere gefährdert, z.b. im straßenverkehr. aber dies wird dann durch andere gesetze sanktioniert (z.b. § 316 StGB). aber der konsum an sich ist straffrei.
It's the way you live,
The things you do,
The tobacco you chew.