cartman_1987 hat geschrieben:wie schon kettensnuser gesagt hat ich mache es ja nicht gewerblich
ob du es gewerblich machst oder nicht, entscheidest nicht du, sondern der richter, der deinen fall auf den tisch bekommt. man kann ohne weiteres als "gewerblicher" händler gelten, ohne eine firma zu haben oder einen sonstwie mords-professionellen eindruck zu machen.
einfache erklärung:
nichtgewerblich ist, wenn ich ein paar dosen einer sorte gekauft habe (für eigenverbrauch) und dann merke, dass sie mir nicht schmeckt. dann kannst du sie über verhökern, ohne gewerblicher zu sein (auch nur in einem gewissen rahmen [menge, etc.]!).
und wenn du jetzt auf die idee kommst, jeden monat aufs neue 30 dosen zu verhökern mit dem argument, sie seien für den eigenkonsum und du hättest kurfristig bemerkt, dass die sorte dir nicht schmeckt oder du aufhören willst oder oder oder, dann sei dir gesagt: die richter (welche btw. der
freien beweiswürdigung unterliegen), nicht so dumm sind, dass sie nicht eine einfache schutzbehauptung entlarven könnten.