ohne zu sehr in die tiefe der materie gehen zu wollen
möchte ich das raucher-argument, man würde ja der demokratie und der freien meinungsentscheidung beraubt werden, wenn es ein nichtraucherschutzgesetz gibt, entkräften:
1) es gibt ausnahmeregelungen. wer eine kleine eckkneipe hat, in der kein extra-raucherraum vorhanden ist, ist nicht das problem des staates.
2) autofahrer sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei der fahrt einen sicherheitsgurt anzulegen. die gleichen argumente, wie die raucher ins feld führen, lassen sich beim autofahren auch anführen, nämlich "ich kann doch selbst entscheiden, was ich tue oder lasse". bei autofahrern wirkt dieses argument sogar noch stärker als bei rauchern, denn bei rauchern gibt es passivkonsum. beim autofahren hat niemand (außer man selbst evtl.) einen nachteil dadurch, dass man sich nicht anschnallt. doch die lösung liegt auf der hand:
sowohl raucher wie auch autofahrer argumentieren mit art. 2 GG. dies ist auch korrekt, denn
jegliches verhalten wird durch art. 2 GG gedeckt. klar ist aber auch, je weiter ein schutzbereich gefasst ist (und weiter als in art. 2 GG lässt er sich sogar nicht mehr fassen), desto leichter kann er auch eingeschränkt werden. dies ist schon dem wortlaut des artikels zu entnehmen, wo in absatz 1 steht:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
und das NRSchG sowie andere gesetze schränken eben die oben erwähnte persönlichkeitsentfaltung ein, schließlich ist die einschränkung auch gerechtfertigt:
aus art. 2 GG erwächst, wie von den rauchern angeführt, das recht auf freie entfaltung - also ein abwehrrecht
gegen den staat. genauso erwächst aus art. 2 GG jedoch auch eine schutzpflicht
für den staat. nämlich seine bürger angemessen zu schützen.
wie dies geschieht, ist die sache der legislative, also der politik. sie hat nämlich die sogenannte "gesetzgeberische einschätzungsprärogative".
sicherlich würden die meisten autofahrer aus gründen des "selbstschutzes" mit sicherheit auch freiwillig einen gurt anlegen. der staat sieht aber gegenüber denjenigen unbelehrbaren, die dies nicht täten eine schutzpflicht und verpflichtet daher zum anlegen eines sicherheitsgurtes. so bzw. ähnlich ist es auch mit den rauchern.