dürfen die das?

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dürfen die das?

Beitragvon Baggy am 27.11.2010, 10:57

hallo liebes forum (und seine teilnehmer^^)

ich hab folgendes problem: der zoll und die lebensmittelüberwachung möchten mich (und meine mutter) nicht als snuser weiterexistieren lassen. das heisst im klartext, dass der zoll ab jetzt regelmäßig meine snusbestellungen abfangen und vernichten soll (anscheinend auf drängen der lebensmittelüberwachung). 2 bestellungen haben sie schon vernichtet, mit gesamtwert von über 100 €. als geringverdiener die letzten kohlen für snus zusammenkratzen und dann nicht erhalten, DAS schlaucht ungemein. wenigstens hab ich nach der nachricht nicht wieder angefangen zu rauchen, sondern mit dem rest snus und schnupftabak das nikotin ganz abdosiert.
aber es geht darum, dass die lebensmittelüberwachung uns den snus sozusagen "verbieten" will. vielleicht ist snus im siegerland in NRW noch nicht bekannt oder was weiß ich. während ich hier tippe, reg ich mich wieder sowas von auf.
bei der ersten bestellung, die der zoll vernichtet hat, konnte ich das ja noch zu einem ganz kleinen teil verstehen, weil die sich mit snus nicht auskannten und auf einmal ein päckchen mit 27 dosen snus (sammelbestellung für 3 personen) in händen hielten und somit halt dachten, ich würde die hier verkaufen (eigentlich auch ein hirnrissiger gedanke, da ja mittlerweile jeder 3. internet hat und den snus somit selbst bestellen kann.)
nach der ersten snusvernichtung hab ich dann nur noch bis zu 15 dosen bestellt, und eine zeitlang ging das ganz gut, bis auf die tatsache, dass
1. mein nachbar wieder angefangen hat zu rauchen, weil er keinen stress mit dem zoll wollte und
2. die 15 dosen im monat verdammt knapp bemessen waren für 2 snuser und
3. wir trotz dieser knappheit jeden monat bangen mussten, ob der snus nun ankommt oder nicht (und manchmal liess er 2 wochen auf sich warten!)

selbst mit dem ganzen stress konnten wir mehr oder weniger leben, aber jetzt ist der snus-hahn anscheinend zugedreht.
Meine mutter mit asthma-bronchiale (schreibfehler?) hat wieder angefangen zu rauchen (und wie bescheuert zu husten). snus ist das einzige, was ihr helfen könnte, mit schnupf kommt sie nicht zurecht.

lange rede, kurzer sinn: dürfen die das?
Zuletzt geändert von Baggy am 27.12.2010, 10:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: dürfen die das?

Beitragvon kettensnuser am 27.11.2010, 17:36

Willkommen im Forum, Baggy!

Das Forum ist im Moment etwas ruhig. Die meisten werden wohl nur alle paar Tage vorbeischauen und vielleicht ist später ja jemand dabei, der sich mehr in Rechtsdingen auskennt, als ich.

Meiner Ansicht nach dürfen die das nicht. Snus darf hier zwar nicht verkauft, aber ohne weiteres privat importiert werden. Snus enthält Soda, das gemäß Tabakverordnung nicht bei der Tabakverarbeitung verwendet werden darf (der Sinn dieser Regelung ist rein politisch zu sehen, nämlich um Snus als ausländisches Produkt vom Markt fernzuhalten. Beschlossen wurde diese Regelung, als Schweden noch kein Mitglied der EU war und nur wegen der Trägheit der Politiker ist dieser Schwachsinn bis heute noch nicht wieder rückgängig gemacht). Soda (auch als Backpulver oder Natron bekannt) ist aber lebensmittelrechtlich völlig unbedenklich und findet Anwendung in einer Unzahl von Lebensmitteln. Mich würde mal interessieren, was die Lebensmittelüberwachung denn genau an Snus auszusetzen hat. Irgendetwas müssen die Dir ja mitgeteilt haben. Oder sind die Posten bei der Lebensmittelüberwachung bei Euch im Siegerland etwa von irgendeiner Politikerfamilie besetzt, die unter Inzucht leidet und meint, dort nach Gutdünken entscheiden zu können? Das geht nicht gegen das Siegerland, nur gegen Eure Lebensmittelüberwacher!

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge. Wenn Du Dich mit den Zöllnern vor Ort nicht verständigen kannst, bliebe nur der Weg vor Gericht. Vor Gericht würdest Du wohl jeden Prozess gewinnen, einschließlich den um Schadenersatz für die bisher vernichteten Lieferungen.

Ansonsten nur mein Tip, daß Snus direkt aus Schweden (sofern in überschaubaren Mengen für den eigenen Gebrauch importiert) meiner Ansicht nach zollrechtlich überhaupt nicht beanstandet werden darf und derzeit wohl nur die Deutsche Post die Lieferungen überhaupt dem Zoll übergibt (warum auch immer, wahrscheinlich werden die Briefbobmben derzeit nur als Begründung angeführt, wenn es in Wirklichkeit nur darum geht, die Einnahmen zu erhöhen oder das Zollpersonal aufzustocken).

Hast Du die Deutsche Post (bzw. Swedish Post, First Priority Mail und wie auch immer das bei den einzelnen Shops heißt) benutzt oder einen Paketdienst? Hast Du den Snus von außerhalb der EU steuerfrei importiert oder direkt aus Schweden?

Ich war selbst vor ein paar Tagen beim Zoll, konnte das Päckchen aber ohne Probleme und ohne etwas zu zahlen mitnehmen. Nur die Deutsche Post/Swedish Post/First Priority werde ich nie wieder benutzen. Auf die Fahrt zum Zoll und vor allen Dingen auf das lange Warten (über drei Wochen) bis dann endlich die Postkarte vom Zoll im Briefkasten war, kann ich wirklich verzichten.

Wie schon angedeutet, Baggy, frag' die Leute mal, was sie denn genau am Snus auszusetzen haben. Vielleicht kommen die dann ja von selbst dahinter, daß sie im Unrecht sind. Viel Erfolg!

Grüße
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Re: dürfen die das?

Beitragvon Scott am 29.11.2010, 12:13

Ich würde deinem Zoll vor Ort mitteilen das sie deinen Snus ohne richterlichen Beschluss nicht vernichten dürfen und die den erstmal Kühl aufbewahren sollen bis du ein Ergebnis der oberste Zollbehörde abwarten willst, denen du dann den Sachverhalt erklärst. Denen würde ich dann einen Brief mit der Sachlage schreiben. Denn gesetzlich ist die Einfuhr und Konsum erlaubt. Im Snus-Forum von Uwe sind auch die Gesetzestexte gepostet und die betreffenden Stellen gekennzeichnet. Die Ausdrucken und mitschicken.

Grüße

Scott
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Re: dürfen die das?

Beitragvon Baggy am 29.11.2010, 12:43

doppelpost vernichtet
Zuletzt geändert von Baggy am 14.12.2010, 11:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: dürfen die das?

Beitragvon Baggy am 14.12.2010, 11:53

danke für die antworten schonmal.
ich muss die tage mit der lebensmittelüberwachung telefonieren, dann bekomme ich näheres heraus, was da in diesen saftbirnen vorgeht.
bestellt habe ich bei snus.de mit standartversand (also direkt aus schweden) , ich weiß es nicht 100%ig, aber es müsste first priority mail sein.

also wenn sich was tut, schreib ich's hier rein ^^
greetings

edit: hab die tage mal bei der lebensmittelüberwachung angerufen, und die finden sich total im recht *komischguck*
die nächsten tage kommt das, was der typ am anderen ende der leitung gesagt hat, nochmal schriftlich, und das wird dann direkt hier gepostet.
grob geht es darum, dass snus wegen irgend nem komischen gesetz (im moment) nicht (oder nicht mehr) über einen händler importiert werden, sehrwohl
aber per auto über die grenze geschippert oder von bekannten oder verwandten zugeschickt werden darf. dazu sag ich mal nix, da darf sich jeder selber
fragen, was so ein gesetz soll.

so, in ein paar tagen wisst ihr es genau.

greetings
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Re: dürfen die das?

Beitragvon kettensnuser am 14.12.2010, 19:36

Hallo Baggy,

das Gesetz, das Deine Lebensmittelüberwacher da womöglich im Hinterkopf haben, betrifft ausdrücklich nur Rauchtabak, aber weder Snus noch Dip, Chew, Schnupf- oder Kautabak.

Eventuell denkt man auch an eine EU-Direktive, die aber nie in deutsches Recht umgewandelt worden ist.

Es hat schon seinen Sinn, daß die Staaten der EU einen kleinen Rest an Souveränität haben und unser Gesetzgeber hat sich schon etwas dabei gedacht, daß rauchloser Tabak steuerfrei ist und aus der EU zollfrei importiert werden darf. Man muß ja nicht jeden Schwachsinn der offenbar von der Zigarettenindustrie geschmierten Brüsseler EU-Kommissare mitmachen.

Die Lebensmittelüberwacher/Zöllner handeln gesetzwidrig, wenn sie Dich derart, d.h. aufgrund einer falsch ausgelegten gesetzlichen Bestimmung Deines Eigentums berauben wollen. Ich bin schon gespannt auf die genaue Begründung. Wie gesagt bin ich selbst kein Rechtsexperte, aber hunderte von Zollämtern können sich nicht irren, wenn sie den Snus durchwinken. Das scheint wohl nur ein Verständnisproblen Deiner Beamten vor Ort zu sein.

Wie schon gesagt sind Recht haben und Recht bekommen aber zweierlei Dinge, vor allem, wenn Zöllner und Lebensmittelüberwacher sich für unfehlbare Juristen halten, obwohl sie keine Ahnung haben - solche Menschen gibt es nun mal. Daher noch mal mein Rat, zukünftig nicht mehr die Deutsche Post/Swedish Post/First Priority Mail zu benutzen, die derzeit wohl buchstäblich alles (nicht nur Snus) ohne wirklichen Grund dem Zoll übergibt - wodurch Probleme mit überforderten Zöllnern praktisch vorprogrammiert sind. Einfach sind die Gesetze ja auch wirklich nicht zu verstehen - für mich war es vor 4 Jahren auch erstaunlich, daß Snus zollfrei importiert werden kann, aber es ist so, eine gegenteilige gesetzliche Bestimmung kenne ich nicht.

Grüße
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Re: dürfen die das?

Beitragvon Baggy am 25.12.2010, 12:47

so, hier ist der brief, den ich bekommen habe (der text in den anführungszeichen ist 1 zu 1 übernommen:

"Überwachung von Tabakerzeugnissen
hier: Einfuhr von Snus aus Schweden


Sehr geehrter Herr "Baggy",

ich möchte mich auf das Telefongespräch zwischen Ihnen und Herrn Dr. Belke am 12. Dezember 2010 beziehen.

Auf Grund von Artikel 8 der Richtlinie 2001/37/EG ist das gewerbliche Inverkehrbringen von "Snus" in der gesamten Europäischen Union (mit Ausnahme von Schweden) verboten. Für Deutschland ist das Verbot in § 5a der Tabakverordnung umgesetzt worden.

Ein gewerbsmäßiges inverkehrbringen liegt vor, insbesondere wenn dem Verbringen von Erzeugnissen in den Geltungsbereich des Vorläufigen Tabakgesetzes ein Kaufgeschäft zu Grunde liegt (z.b. eine Bestellung über das Internet). Dabei ist es unerheblich, ob der Empfänger der Erzeugnisse eine Privatperson ist. Gewerbsmäßigkeit liegt immer dann vor, wenn derjenige, der verbringt oder verbringen lässt, vom Empfänger der Erzeugnisse eine Gegenleistung für die v. g. Erzeugnisse erhält.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben weiter geholfen zu haben.

MfG
Im Auftrag
Heike Wolf"


tja, was soll man machen, "doktor" belke meint, dass das gesetz irgendwie vorübergehend ist, kp, war nur geschockt am telefon, dass dieser doktor wie ein fels in der brandung behauptet, im recht zu sein. vielleicht telefonier ich nochmal im neuen jahr mit irgendeinem zuständigen. viel lieber würde ich allerdings zur lebensmittelüberwachung rennen und ein paar backpfeifen verteilen. ^^

edit: übrigens frohes fest euch allen :D
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Re: dürfen die das?

Beitragvon kettensnuser am 26.12.2010, 20:13

Paragraph 5a der Tabakverordnung betrifft aber nur Deutschland und Du importierst für den privaten Bedarf und nicht gewerblich.

Der Zoll oder welche Behörde auch immer kann Dich nicht nicht dafür haftbar machen, daß ein schwedischer Händler mutmaßlich in Schweden eine Ordnungswidrigkeit nach EU-Recht begangen hat, das in Schweden überhaupt nur gültig ist, wenn es zuvor in schwedisches Recht umgesetzt worden ist. Deine Zollbehörde begibt sich auf sehr dünnes Eis, um es mal vorsichtig auszudrücken, wenn sie Dir die Herausgabe des Snus verweigert.

Die EU Direktive hatte zwar tatsächlich den Sinn, den Snus-Handel ganz zu unterbinden, jedoch wurde das in Deutschland nicht umgesetzt. § 5a verhindert nur, daß ein deutscher Tabakhändler Snus in Deutschland verkauft. Das ist von unserem Gesetzgeber auch genau so gewollt. 1993 wurde die Tabaksteuer auf rauchlosen Tabak abgeschafft und 2002 (10 Jahre nach der EU-Direktive) wurde die Tabakverordnung halbherzig geändert - und zwar so, daß der private Import von Snus weiterhin problemlos möglich ist. Die deutschen Gesetzte fördern de facto den Konsum rauchlosen Tabaks (als Alternative zu Zigaretten, die man tatsächlich nicht per Post aus dem Ausland importieren darf). Deine Lebensmittelüberwachung oder Zollbehörde ist deutschen Gesetzen verpflichtet und nicht den (im übrigen hirnrissigen und nur durch Lobbyarbeit der Zigarettenindustrie erklärbaren) Wunschvorstellungen der EU.

Vor ein paar Wochen war ich auch beim Zoll - auf dem Päckchen war auch §5a von irgendwem vermerkt worden - und ich konnte das Päckchen ohne Diskussion mitnehmen. Da scheint wohl einfach nur Nachholbedarf in Sachen Tabakrecht, Handelsrecht usw. bei Deiner Lebensmittelbehörde zu bestehen.

Vielleicht solltest Du es noch mal auf die freundliche Tour versuchen, d.h. den Leuten noch mal die Rechtslage darlegen und, wenn das nicht hilft, eine Beschwerde beim zuständigen Hauptzollamt ankündigen bzw. auch einreichen.

Es könnte auch nicht schaden, wenn Du mal beim Händler nachfragst. Die haben solche Fälle sicherlich öfters mal und wissen, was am besten zu tun ist.

Frohes Fest und viel Glück!
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